Brettern am Brenner, Drängeln in Dublin, Überholen in Utrecht- seit dem vergangenen Herbst können ausländische Behörden das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn um Vollstreckungshilfe ersuchen, wenn deutsche Autofahrer in deren Land gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben. Das gilt für Vergehen, gegen die eine Geldsanktion von mindestens 70 Euro nach dem 27. Oktober 2010 verhängt wurde. Seitdem sind beim BfJ insgesamt 247 Vollstreckungshilfeersuchen von ausländischen Behörden eingegangen - die meisten aus den Niederlanden. Insgesamt wenig, wenn man bedenkt, dass 2010 alleine in Bayern mehr als 2,5 Millionen Bußgeldverfahren bearbeitet wurden. Dazu Philip Puls von TÜV SÜD: "Selbst wenn die Umsetzung des Gesetzes nur langsam anläuft: Die Zeiten, in denen man sich beruhigt zurücklehnen konnte, wenn man nach dem Regelverstoß im Ausland wieder zu Hause war, sind definitiv vorbei. Europäische Autofahrer können nicht mehr damit rechnen, dass sie ausländische Bescheide nicht erreichen. Ohnehin gilt: Verkehrsregeln müssen überall eingehalten werden!" Der Experte empfiehlt, sich vor der Fahrt ins Ausland auf jeden Fall mit den dortigen Gesetzen vertraut zu machen.
Und dabei können sich Auslandstourer gleich einen Überblick über die Bußgeldhöhen verschaffen, denn die werden in voller Höhe vollstreckt. Die Festlegung der Geldsanktionshöhe durch das Ausland wird grundsätzlich in Deutschland akzeptiert, auch wenn die Buße sehr viel empfindlicher ausfällt als hierzulande üblich.
Ausnahmen gibt es lediglich bei Vergehen, die sich im Grenzverkehr mit Deutschland ereignen. Keine Ausnahmen gibt es beim Stichtag für die neue Regelung. Sie bezieht sich allerdings nicht auf den Tatzeitpunkt, sondern auf das Datum des Erlasses. Dadurch können durchaus auch Vergehen lange vor dem 27. Oktober 2010 geahndet werden.
Zu schnell: Unsere europäischen Freunde sind nicht entspannt, wenn die Geschwindigkeit stark übertreten wird. Besonders der, der sich trotz Linksverkehr traut, mehr als 50 Sachen überm Limit zu liegen, zahlt bis zu 2.900 Euro - in Großbritannien. Achtung auch in Österreich: Dort sind in diesem Fall bis zu 2.180 Euro fällig. Selbst in Frankreich, wo ein vergleichsweise milder Gesamt-Strafen-Katalog gilt, wird es für den teuer, der zu viel Gas gibt: 1.500 Euro - egal, ob 55 oder 85 Sachen zu schnell.
Zu alkoholisiert: Feiern und Fahren - auch im Ausland versteht die Polizei keinen Spaß in Bezug auf Alkohol am Steuer. In den meisten Ländern gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille. In Schweden und Polen liegt die Grenze bei 0,2 Promille und in Tschechien und Ungarn gilt sogar absolutes Alkoholverbot. Strafen: Tschechien ab 400 Euro, Ungarn ab 370 Euro. In Frankreich fällt ein Glas Rotwein zu viel weniger ins Gewicht: Bußgeld ab 135 Euro.
Zu kommunikativ: Wer in Italien mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt mindestens 150 Euro Strafe. In Deutschland fällt das Bußgeld mit 40 Euro vergleichsweise gering aus, allerdings wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Auch in den Benelux-Ländern kann die Einheit beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung sehr teuer werden: In den Niederlanden werden 180 Euro fällig, in Belgien mindestens 100 Euro. Zum Nulltarif gibt es die volle Mobilität beim Telefonieren in Schweden, hier gibt es kein ausdrückliches Handy-Verbot am Steuer.
Zu ignorant: Die Zeiten, in denen es in Neapel toleriert wurde, rote Ampeln zu überfahren, sind lange vorbei. Heute würden Carabinieri und Co. dafür mindestens 160 Euro berechnen. In Kroatien überfährt man die Stopp-Stelle für 270 Euro und in Schweden blättern Rotlichtsünder ab 310 Euro hin. Nachsichtiger ist die Polizei in Polen und in Österreich - mit 75 beziehungsweise 70 Euro Bußgeld.
Zu dunkel, zu spät, zu unsichtbar: In Schweden, genauso wie in Dänemark, Polen und Tschechien gilt auch tagsüber: nur mit Abblend- oder Tagfahrlicht. Unbeleuchtete erwarten zum Teil empfindliche Geldstrafen. In Italien gilt die Lichtpflicht nur auf Autobahnen und Landstraßen, in Kroatien nur von November bis April. Apropos Italien: Nicht nur bei der Geschwindigkeitsübertretung, auch bei allen anderen Verkehrssünden droht auf der Apennin-Halbinsel nachts ein Zuschlag von gut einem Drittel. Das macht das beliebteste Reiseland nachts schnell mit zum teuersten.