Obwohl seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen wird, dass ein Datenschutzberater für Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtend und bei Verstoß mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen ist, verzichten noch immer 30 Prozent darauf. „Damit verzichten sie gleichzeitig auf das wichtigste Datenschutz-Instrument“, betont Rainer Seidlitz, Datenschutzexperte bei TÜV SÜD. Da mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundver-ordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 noch höhere Bußgelder fällig werden können, sollten Unternehmen das Thema Datenschutzbeauftragter noch einmal genauer überdenken.
Allerdings hilft es nicht viel, wenn es einen DSB gibt, er aber nicht richtig eingesetzt wird. Der DSI zeigt, dass er nur bei gut der Hälfte der Unternehmen jedes Mal aktiv hinzugezogen wird, wenn es um datenschutzrelevante Themen geht. So kann er seine Aufgabe jedoch nicht erfüllen und bereits frühzeitig auf Datenschutzlücken und Mängel verweisen. Wichtig ist daher, dass der DSB sowohl ausreichend Ressourcen für die Ausübung seiner Aufgaben erhält als auch von den anderen Abteilungen als wesentlicher Bestandteil der Unternehmensprozesse wahrgenommen wird. Dafür ist eine regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter sinnvoll, was allerdings nur in einem Drittel der Unternehmen tatsächlich realisiert wird.
Der TÜV SÜD DSI wurde im Juli 2014 von der TÜV SÜD Sec-IT GmbH, unterstützt durch die LMU München, vorgestellt. Unternehmen, die selbst prüfen möchten, wie gut sie in Sachen Datenschutz aufgestellt sind und an welchen Stellen Verbesserungspotenzial besteht, können am TÜV SÜD DSI unter www.tuev-sued.de/datenschutzindikator teilnehmen.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit erhalten Interessenten unter www.tuev-sued.de/sec-it oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800/5791-5005. Wer sich für Seminare der TÜV SÜD Akademie zum Thema interessiert wird hier fündig: http://www.tuev-sued.de/akademie-de/seminare-management/datenschutz.