Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 691222

TÜV SÜD AG Westendstraße 199 80686 München, Deutschland http://www.tuvsud.com/de
Ansprechpartner:in Frau Carolin Eckert +49 89 57911592
Logo der Firma TÜV SÜD AG

TÜV SÜD ELAB erläutert Neuerungen für Wasserversorger

Änderung der Trinkwasserverordnung

(lifePR) (München, )
Am 9. Januar 2018 ist die 4. Änderung zur Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Sie bringt für Wasserversorger und Betreiber von Trinkwasseranlagen einige Neuerungen, die es ab sofort zu beachten gilt. Um den Verantwortlichen eine Orientierung zu bieten, fasst die TÜV SÜD ELAB GmbH die wesentlichen Punkte zusammen.

Die erste wesentliche Änderung besteht darin, dass Wasserversorger zur Prüfung der Wasserqualität unter bestimmten Voraussetzungen einen Probeentnahmeplan beantragen können, der in Art und Umfang von den planmäßigen Vorgaben der Trinkwasserverordnung abweicht. Das ist möglich, wenn aufgrund einer Risikobewertung ein geänderter Bedarf der Beprobung definiert wurde. Die Prüfungsabstände und -häufigkeiten werden in solch einem Fall in einem „risikobasierten Probeentnahmeplan“ (RAP) festgelegt. Sie können sich im Vergleich zu vorher dem entsprechend sowohl verringern als auch erhöhen.

Ein zweiter Kernpunkt der Änderungen betrifft die Evaluierung von Grenzwerten bei den Metallen Blei, Kupfer und Nickel im Trinkwasser. Hier haben sich die Vorgaben zur Durchführung der Prüfung geändert. Da diese neuen Regelungen recht komplex sind, raten die Experten des Fachbereichs Trinkwasseranalytik von TÜV SÜD dazu, sich den Text der Verordnung detailliert durchzulesen. Dies ist auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 möglich. Über die Startseite www.bgbl.de kann der „Inhalt der Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften vom 3. Januar 2018“ aufgerufen werden.

Eine dritte Neuerung betrifft die Legionellenprüfung. In § 15a der TrinkwV werden Laboratorien ausdrücklich verpflichtet, Überschreitungen des sogenannten technischen Maßnahmenwertes bei Legionellen direkt dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber vorher keine ausdrückliche Genehmigung zur Weiterleitung der Daten an das Gesundheitsamt erteilt hat.

Neben diesen Hauptpunkten umfasst die 4. Änderung der TrinkwV eine Reihe von Detailregelungen. Damit Wasserversorger und Objektverantwortliche immer auf dem Laufenden sind, empfehlen die TÜV SÜD-Experten, sich beispielsweise auf der Internetseite des Bundesanzeigers über den genauen Text der aktuellen TrinkwV zu informieren.

Weitere Informationen rund um das Thema gibt es unter www.tuev-sued.de/elab.

Website Promotion

Website Promotion

TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 24.000 Mitarbeiter sorgen an mehr als 800 Standorten in über 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.