Mit dem Programm "Fachkurse" will das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Anreize für die berufliche Qualifizierung schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit von Erwerbstätigen und der mittelständischen Wirtschaft stärken. Generell förderfähig sind Weiterbildungslehrgänge, die dem Erwerb, Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten dienen. Diese sollten mindestens acht, aber höchstens 240 Unterrichtseinheiten umfassen und außerhalb der Räumlichkeiten des Unternehmens stattfinden. Von der Förderung ausgeschlossen sind zum Beispiel Inhouse-Seminare, Studiengänge jeglicher Art oder Sprachkurse, die berufsbezogenes Deutsch vermitteln. Die TÜV SÜD Akademie bietet mehr als 100 ESF-förderfähige Seminare an.
Teilnehmer können Anträge stellen, sofern der jeweilige Weiterbildungsträger mit seinem beruflichen Angebot schon mindestens drei Jahre am Markt ist. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Teilnehmers. Wer 50 Jahre oder älter ist, zahlt nur 50 Prozent des Seminarpreises. Der Zuschuss für Teilnehmer unter 50 Jahren beträgt 30 Prozent. Der Zuschuss wird auf den Seminarpreis angerechnet, sodass der Teilnehmer eine reduzierte Rechnung erhält.