Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 303782

TÜV SÜD AG Westendstraße 199 80686 München, Deutschland http://www.tuvsud.com/de
Ansprechpartner:in Herr Frank Volk +49 89 57911667
Logo der Firma TÜV SÜD AG

TÜV SÜD: Fünf Tipps für die sichere Fuhre am Haken

Fahren mit dem Anhänger

(lifePR) (München, )
Lange Schlangen vor den Baumarkt-Parkplätzen vor allem samstags zeigen: Die Gartensaison ist eröffnet. Verlängert werden die Staus oft zusätzlich durch Anhänger, weil die sich besonders gut für den Transport von Erde, Kies und Holz eignen - mit dem normalen Führerschein. Wer einen Haken, aber keinen Hänger hat, kann in den meisten Baumärkten den Anhänger gleich mieten. Für die zu ziehende Fracht am Heck gibt es jedoch Einiges zu beachten. Gesamtgewicht, Fahrerlaubnis, Geschwindigkeit: ein Überblick von den TÜV SÜD-Experten.

Was soll wie weit transportiert werden? Wie groß und schwer ist die Last? Wie ist sie am besten gesichert? Ein Fahrzeug mit Anhänger zu steuern, ist alles andere als trivial. Der Gesetzgeber hat daher die Auswahl der Anhänger begrenzt, die mit Standard-Führerschein gezogen werden dürfen. So darf, wer den gängigen Führerschein Klasse B besitzt, zwar ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 Tonnen steuern, aber nicht jeden dafür zugelassenen Anhänger. "Wer ab und zu Gartenerde oder Kies vom nächstgelegenen Baumarkt nach Hause transportieren will, für den reicht aber auf jeden Fall ein ungebremster Einachser", erläutert Rochus Schmölz von TÜV SÜD. "Obergrenze für das Gesamtgewicht dieser Hänger ist 750 Kilogramm. Solche Modelle, die auch die meisten Baumärkten zum Verleih anbieten, dürfen in der Regel von allen mit normalem Führerschein gezogen werden."

Kniffliger werden die Regeln, wenn größere Tonnagen bewegt werden sollen. "Dann ist die gebremste Variante auf jeden Fall besser", erläutert Schmölz. Hier gelten folgende Vorgaben: Modelle mit Bremse dürfen das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Auto und Anhang zusammen dürfen nicht mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringen. Unkomplizierter ist es für Inhaber des alten Führerscheins Klasse 3: Er darf Anhänger bis zu 3,5 Tonnen lenken, wenn sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit Lasten auskennen: Anhängelast, zulässiges Gesamtgewicht, Stützlast - vor der Auswahl steht auf jeden Fall das Studium der Fahrzeugpapiere. Wichtigster Eintrag ist die Anhängelast, die beschreibt, was tatsächlich am Haken hängen darf. Sie ist in der neuen Zulassungsbescheinigung im Feld O.1 oder O.2 und im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 28 oder 29 zu finden, je nachdem, ob der Tender gebremst ist oder ungebremst. Achtung: Achslasten und zulässiges Gesamtgewicht stimmen beim Anhänger oft überein. "Anhängelast und zulässiges Gesamtgewicht aber niemals verwechseln", so Schmölz. Zu kompliziert? Faustformel vom TÜV SÜD-Experten: "Gespannfahrer sind immer sicher unterwegs, wenn die Anhängelast des Autos über dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers liegt."

Den Knick vermeiden: Unbedingt auch die Stützlast im Blick haben. Sie passt, wenn Zugfahrzeug und Anhänger im beladenen Zustand eine gerade Linie bilden. Zeigt die Seitenansicht einen Knick, kann das Gespann leicht ins Schleudern kommen, der Bremsweg verlängert sich - vor allem bei zu geringer Stützlast. Der Anhänger muss mit mindestens vier Prozent seines Gesamtgewichts und mit wenigstens 25 Kilogramm auf die Kupplung drücken. Tipp von Schmölz: "Die Stützlast ist kein fester Wert, sondern hängt davon ab, wie der Anhänger beladen ist. Beim Knick also umladen und schwere Gegenstände rund um die Achse lagern."

Gekonnt sichern: Bei plötzlichen Bremsmanövern kann auch ein leichter Plastikstuhl zu einem gefährlichen Geschoss werden. Deshalb gilt für Anhänger: Alle Teile mit Sicherungsgurten festzurren und Leerräume ringsherum ausfüllen. Leichtes und kleinteiliges Ladegut muss durch Netze oder Planen gesichert werden (siehe Foto). Beim Beladen von Hängern gilt: Schwere Teile immer in Achsnähe platzieren und dafür sorgen, dass sie während der Fahrt auch dort bleiben. Zudem beachten: Weil die Hinterachse des Pkw die zusätzliche Stützlast des Anhängers verkraften muss, nicht die Hinterachse des Autos zusätzlich beladen. Schwere Gegenstände besser vor die Hinterachse, also dicht hinter die Rückbank, stellen. Den Kofferraum in einem solchen Fall nur mit leichten Gegenständen beladen.

Korrekt verbinden: Anhängerkupplungen gehören zu den "bauartgenehmigungspflichtigen Teilen", die ein entsprechendes nationales oder europäisches Prüfzeichen tragen müssen. Beispiele: M 1234, ein großes "E" in einem Kreis oder ein kleines "e" in einem Rechteck. Tipp zur Nachrüstung: Die Untersuchung und Änderungsabnahme in einem TÜV SÜD Service-Center bietet Sicherheit. Weiterer Hinweis der TÜV SÜD-Experten: Beim Ankuppeln Lichtkabel für die Beleuchtung des Hängers und bei gebremsten Hängern das Abreißseil nicht vergessen!

Diszipliniert lenken: Gespanne haben einen deutlich längeren Bremsweg und eine geringere Beschleunigung. Das heißt als erstes: mit viel mehr Abstand unterwegs sein. Das gilt nach vorne genauso wie zur Seite: Beim Überholmanöver auch auf ausreichend Luft zum Nebenmann achten, sonst entsteht ein Sog und der Hänger gerät ins Schlingern. Dem Schlingern auf freier Strecke geht meist ein Prozess voraus, den man durchaus frühzeitig wahrnehmen kann. Die Alarmlampen sollten leuchten, wenn der Hänger leicht schlingert, obwohl es keine Lenkbewegungen gibt. Dann heißt es Tempo reduzieren, damit sich das Gespann wieder beruhigt. Kritischer wird es, wenn sich die Schlingerimpulse vom Anhänger auf das Zugfahrzeug übertragen. Dann gilt: Lenkrad gerade halten und kurz, aber kräftig auf die Bremse treten.

TÜV SÜD AG

TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Strategischen Geschäftsfeldern INDUSTRIE, MOBILITÄT und ZERTIFIZIERUNG. Mehr als 16.000 Mitarbeiter sind an über 600 Standorten weltweit präsent. Die interdisziplinären Spezialistenteams sorgen für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Als Prozesspartner stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.