"Über Wechselrichter gelangt immer mehr Strom aus Photovoltaik-Anlagen in lokale Verteilnetze", sagt Christian Dirmeier, Produktmanager im Bereich Embedded Systems der TÜV SÜD AG in München. "Die Konformität der Anlagen mit den Richtlinien stellt sicher, dass die witterungsbedingt fluktuierende Einspeisung netzverträglich aufgenommen wird." Die problemlose Netzintegration ist auch eine entscheidende Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Photovoltaik.
Mit der VDE-AR-N 4105 wurden im Jahr 2012 die technischen Anforderungen für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz verschärft und die Basis für eine bessere Integration der Anlagen geschaffen. Neben PV-Anlagen ist die Richtlinie auch für andere Stromerzeuger wie kleine BHKW relevant. "Die neue Richtlinie bringt einige Neuerungen, unter anderem beim Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz)", erklärt Christian Dirmeier. Unter definierten Bedingungen trennt der NA-Schutz die Erzeugungsanlage vom Netz, um eine ungewollte oder fehlerhafte Einspeisung zu verhindern. Neu ist nach Aussage des TÜV SÜD-Mannes beispielsweise, dass Erzeugungsanlagen erst bei einer Netzfrequenz von 51,5 Hz vom Netz getrennt werden dürfen und nicht wie bisher bei 50,2 Hz. Diese Änderung soll neben der Netz- und Systemstabilität auch die Versorgungsqualität erhöhen.
Als akkreditierte Stelle unterstützt TÜV SÜD die Hersteller und Betreiber bei der Prüfung und Zertifizierung von Stromerzeugern und bei der Integration der Anlagen in das Niederspannungsnetz nach VDE V 0124-100. Während die VDE 4105 die Anforderungen an Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz regelt, beschreibt die VDE 0124-100, wie die Geräte geprüft werden müssen. Die Experten führen die Prüfungen in einem hauseigenen akkreditierten Testlabor für intelligente Energietechnik durch. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.tuev-sued.de/embedded.