"Ich kann Verbrauchern nur raten, Datenschutzerklärungen nicht einfach anzunehmen, ohne sie vorher gelesen zu haben", erklärt Rainer Seidlitz, Prokurist der TÜV SÜD Sec IT GmbH. "Sie sollten sich damit auseinandersetzen, wem sie welche Daten unter welchen Bedingungen anvertrauen. Denn im Prinzip bezahlen sie die angebotenen 'kostenlosen' Dienstleistungen mit ihren persönlichen Daten."
Viele Verbraucher gehen zu sorglos mit ihren Daten um und stellen sie ohne zu überlegen zur Verfügung. Wer Onlineangebote nutzt, sollte sich im Klaren darüber sein, was die einzelnen Anbieter mit den eigenen Daten machen dürfen. Alle Verwendungszwecke wie die Nutzung für personalisierte Werbung oder der Verkauf der Daten an Dritte müssen in den Datenschutzbestimmungen aufgelistet sein, die bei der Registrierung angenommen werden. Darüber hinaus gelten bei Cloud-Services im Ausland meist andere und oft geringere Datenschutzanforderungen als in Deutschland. Daher sollten die Regelungen solcher Anbieter besonders gründlich überprüft werden.
Daneben stellt sich die Frage, ob wirklich alles in die Cloud muss. Denn sowohl die bei der Registrierung zur Verfügung gestellten Daten als auch alle gespeicherten Informationen schweben nicht in den Wolken. Sie sind in Rechenzentren hinterlegt, deren Sicherheit vom Anbieter durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden muss. Dazu zählen zum Beispiel notwendige Regelungen und Anweisungen, Betriebsüberwachung, Wartungsmaßnahmen eine sichere Energie- und Klimatechnik, sowie Brandschutz und Notfallmaßnahmen. Daher sollte man es sich gut überlegen, welche Daten tatsächlich in der Cloud abgelegt werden.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Interessenten unter www.tuev-sued.de/sec-it.