Der Klassiker ist der Bodenstaubsauger, der dank Schlauch und Rohr flexibel beim Einsatz ist. Mit seinem Teleskoprohr lassen sich auch Spinnweben von der Decke oder Staub unter Möbeln einsaugen. Der Haushaltshelfer sollte drei kleine Rollen haben, die sich um 360 Grad drehen lassen, damit er mühelos um Hindernisse herumfahren kann und sich auf jedem Bodenbelag hinterher ziehen lässt. Zum Schutz von Türrahmen und Schränken sollte das Gerät abgerundete Ecken und Möbelschutzleisten aus Gummi haben.
Handstaubsauger sind platzsparend, da sie schmal und hoch gebaut sind. Allerdings macht sich beim Einsatz das Gewicht bemerkbar, da das Gehäuse mit Filtersystem, Motor und Bürste direkt am Gerät verbaut ist. Auch das Absaugen von Polstermöbeln bereitet mit einem Handstaubsauger etwas mehr Mühe als mit einem Bodensauger. Da er kein gesondertes Saugrohr hat, lässt sich zudem Staub, der unter oder auf Möbeln liegt, nicht so gut auffangen.
Modelle ohne Papierfilter oder Beutel arbeiten mit einer Zyklontechnik, bei der der Staub mittels Zentrifugalkraft in einem Behälter abgelagert wird. Der Vorteil ist, dass dieser Behälter einfach geleert und ausgewaschen werden kann, was das Nachkaufen von teuren Filterbeuteln überflüssig macht. Allerdings kann es bei der Entsorgung zu einer erheblichen Staubentwicklung kommen.
Ein großer Trend sind inzwischen voll automatische Roboterstaubsauger, die eigenständig arbeiten und bei sinkender Akkuleistung zur Ladestation zurückkehren. Sie sind in der Regel programmierbar und kommen so in den Zeiten zum Einsatz, in denen niemand zu Hause ist. Außerdem sind sie sanft zu Möbeln und verbrauchen wenig Strom. Allerdings sind Saugroboter nicht für stark verwinkelte Wohnungen geeignet und Modelle ohne Seitenbürsten kommen nicht in Raumecken. Zudem brauchen sie länger für die Staubbeseitigung und erzielen bei Teppichboden häufig eine geringere Reinigungswirkung als ein herkömmlicher Sauger mit Netzanschluss.
„Grundsätzlich ist wichtig, dass das Gerät nicht zu laut ist. Ab 1. September 2017 darf der Schallleistungspegel höchstens 80 Dezibel betragen. Aber schon jetzt sollte das Wunschmodell 75 Dezibel besser nicht überschreiten, um die Lärmbelastung des Bedieners und anderer Personen zu minimieren“, erklärt Frank Feihle, Produktexperte bei TÜV SÜD. „Wer empfindlich auf Geräusche reagiert, sollte im Laden testen, ob die Lautstärke vertretbar ist und keine Quietschgeräusche dazukommen.“
Seit 1. September 2014 darf die Nennleistung von Haushaltsstaubsaugern nur noch maximal 1600 Watt betragen, ab 1. September 2017 sinkt dieser Grenzwert auf 900 Watt. Die geringe Leistungsaufnahme schmälert aber nicht die Saugleistung. Denn diese hängt nicht von der Stromaufnahme sondern von der Konstruktion ab.
„Bei der Qual der Wahl bietet das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) oder das Oktagon von TÜV SÜD eine gute Orientierungshilfe. Die Experten im TÜV SÜD-Labor setzen sich unter anderem mit der elektrischen und mechanischen Sicherheit sowie mit der Gebrauchstauglichkeit auseinander“, ergänzt Frank Feihle.
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