Instabile Konstruktionen, falsch gestapelte Waren oder lockere Schrauben - verschiedene Mängel an Regalen können schnell zu Unfällen mit erheblichen Personen- sowie Sachschäden führen und sind aus diesem Grund unverzüglich zu melden. Wer sein Lager nach DIN EN 15635 errichtet oder umbaut, ist auf der sicheren Seite. Denn wenn Betreiber die Sicherheitsvorkehrungen der Norm entsprechend einhalten und regelmäßig kontrollieren, bleibt der Versicherungsschutz im Schadensfall erhalten. Unabdingbar ist dabei eine jährliche Kontrolle durch einen geprüften Regalinspekteur. Zusätzlich empfiehlt es sich, dass eine vom Lagerbetreiber befähigte Person oder ein Sicherheitsbeauftragter auch selbst regelmäßige Sichtprüfungen vornimmt. Fallen Reparaturen an, sollte diese nur ein Fachbetrieb durchführen, damit Garantieansprüche bestehen bleiben.
Um Unfällen vorzubeugen, sind neben der regelmäßigen Sichtung der Regale auch Vorkehrungen zur Sicherung zu treffen. So müssen beispielsweise Bergungshilfen im Lager bereitstehen und Angestellte ab einer Arbeitshöhe von einem Meter durch Gurte und Sicherungssysteme geschützt sein. Ein entsprechend geschulter Mitarbeiter prüft Regale gemäß DIN EN 15635 und achtet darauf, dass gesetzliche Vorschriften zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Die TÜV SÜD Akademie bildet zu diesem Zweck Personen zu Sicherheitsbeauftragten und Regalprüfern aus. Im jeweiligen Seminar erfahren die Teilnehmer alles Wissenswerte über die rechtlichen Grundlagen sowie die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betrieb von Regalanlagen und lernen, was in einem Schadensfall zu tun ist. Praxisbeispiele veranschaulichen darüber hinaus die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und den Prüfungsablauf.
Beratung, Seminartermine und Infos gibt es unter www.tuev-sued.de/... sowie bei Karina Heidenreich, Telefon 0921 / 7856-126, E-Mail: karina.heidenreich@tuev-sued.de.