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TÜV SÜD gibt Tipps für kohlensäurehaltige Festtags-Getränke

Gute Tropfen zum Fest

(lifePR) (München, )
An Festtagen haben auch gute Getränke Hochkonjunktur. Sekt, Prosecco, Champagner oder auch Bier haben eines gemeinsam: die Kohlensäure. Regelmäßig stellt sich zum Jahresende die Frage nach der Haltbarkeit kohlensäurehaltiger Getränke. Die Experten von TÜV SÜD geben Tipps zur Lagerung, damit dieser flüchtige Bestandteil nicht vorzeitig entweicht.

Sei es teurer Champagner, der schon lange auf eine gute Gelegenheit wartet, oder das vergessene Weihnachtsbier aus dem Adventskalender, das noch nicht zum Einsatz kam: Wenn der Flascheninhalt nach dem Öffnen nicht mehr schäumt oder schal schmeckt, ist das Getränk eine Enttäuschung.

Nur, weil festliche Getränke wie Bier, Wein und alkoholhaltige Erfrischungsgetränke in der Regel eine konservierende Wirkung durch den Alkohol erfahren, sind sie noch lange nicht unbegrenzt haltbar. Trotzdem sie in optimalem Zustand auf den Markt gebracht werden, sind sie empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen. Überlagerung, falsche Lagerung, Veränderungen im Produkt durch geringe Mengen an Sauerstoff in der Flasche und Lichteinfluss (v.a. Leuchtstofflampen) sind die Ursachen für Qualitätsveränderungen kohlensäurehaltiger Getränke. Geht die Lagerzeit lang über die zwei Jahre hinaus, werden geschmacksgebende Aromastoffe immer weiter abgebaut oder verändern sich mit der Zeit. Außerdem entweicht über den Verschluss konstant eine geringe Menge Kohlensäure, so dass das Vermögen zu perlen langsam verloren geht.

Damit das nicht vorzeitig geschieht, wird Schaumwein am besten stehend gelagert. Was viele Verbraucher nicht wissen: Steinregale oder Tonröhren können Kratzer in der äußeren Oberfläche der Glasflaschen verursachen. Wer solche zur Lagerung seiner teuren Getränke benutzt, sollte die Flaschen unbedingt hineinlegen, nicht hineinschieben. Auf einen unbeschädigten Flaschenverschluss ist aufmerksam zu achten.

Schaumwein ist sehr lichtempfindlich: Es empfiehlt sich deshalb die Aufbewahrung im Dunkeln. Angebrochene Flaschen sollten möglichst umgehend mit einem Sektflaschenverschluss versehen werden, so dass die Kohlensäure nicht so schnell verloren geht. Im Kühlschrank bleibt Schaumwein trotzdem nur maximal einen Tag haltbar, bevor er schal wird und sein Bouquet verliert.

Bier kann aus mikrobiologischer Sicht kaum verderben. Jedoch sollte auch das Festtagsbier nicht alt werden. Um frisch und süffig zu schmecken, muss es vor allem vor Kohlensäureverlust, Eintrübung und Aromastoffabbau geschützt werden. Biere reagieren empfindlich auf große Temperaturschwankungen, auf Bewegungen wie Schütteln und auf Licht. Bei zu langer Lagerung verändern sich Farbe und Geschmack. Der Gerstensaft sollte bei 5 bis 15 Grad und dunkel gelagert werden.

Wie lange Bier aufbewahrt werden kann, hängt vom Bier-Typ und dem Herstellungsverfahren ab. Bereits nach drei bis sechs Monaten kann es zum merklichen Abbau von Geschmack kommen. Bei der Haltbarkeit gibt es folgende Faustregel: Biere mit einem höheren Alkoholgehalt (z. B. Bock) sind etwas länger haltbar als Biere mit geringerem Alkoholgehalt. Auch stark gehopfte Biere, wie etwa Pils, können etwas länger gelagert werden. Außerdem erhöht das Pasteurisieren (Hitzebehandlung) der Biere die Haltbarkeit. Besonders für den weltweiten Export bestimmte Biere werden diesem Konservierungsverfahren unterzogen, um die Biere so bis zu zwölf Monate haltbar zu machen. Jedoch geht die Pasteurisierung immer zu Lasten des Geschmacks. Deshalb verzichten manche Brauereien auf die Pasteurisierung und geben dann nur etwa drei Monate Haltbarkeit an. Einige Hersteller geben den Verzicht auf die Pasteurisierung oder auch das Abfülldatum in Ergänzung zum Mindesthaltbarkeitsdatum an.

Weitere Informationen zu TÜV SÜD unter www.tuev-sued.de/sichere-lebensmittel

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