Ob aus dem Haus von Sportmarken oder Handyanbietern – die Auswahl an Fitnessbändern oder Smartwatches ist riesengroß. Bei dieser Vielfalt ist es schwer herauszufinden, welches Gerät das Richtige ist. „Wir empfehlen generell, ein Wearable im Fachhandel zu kaufen und sich dort ausführlich beraten zu lassen“, sagt Solmaz-Kaiser, Leiterin des Bereiches Elektronik bei der TÜV SÜD Product Service. „Anwender sollten sich aber generell darüber im Klaren sein, dass Fitnessarmbänder – bis auf einige Ausnahmen – nicht für den medizinischen oder therapeutischen Einsatz geeignet sind, sondern rein für den alltäglichen Freizeitgebrauch.“
Was kann das Wearable? Der Schrittzähler sollte tatsächlich nur auf Schritte reagieren und nicht auf Handbewegungen – das würde das Ergebnis verfälschen. Um die zurückgelegte Strecke jeden Tag optimal auswerten zu können, ist eine möglichst genaue GPS-Angabe sinnvoll. Wer auch ohne Smartphone seine Daten lesen will, braucht ein Gerät mit eigenem Display. In diesem Fall sollte darauf geachtet werden, dass dieses kratzfest ist. Für eine angenehme Bedienung empfiehlt es sich außerdem, die schnelle Rückmeldung der betätigten Tasten sowie die Helligkeit der Hintergrundbeleuchtung zu überprüfen.
Lebensdauer und Handhabung – darauf kommt es an Bei der Auswahl des Geräts sollte vor allem auf Batterie- bzw. Akkulebensdauer sowie auf deren Lauf- und Ladezeit geachtet werden. Denn was nützt ein Fitness-Tracker, wenn mitten im Training die Aufzeichnung abbricht? Hinsichtlich des Tragekomforts sollte das Armband oder die Smartwatch nicht zu eng sitzen, da sie sonst schnell stört und unangenehm ist. „Hinweise darauf, welches Material das Beste ist, gibt es beim Kauf nicht – wer jedoch während des Tragens ein Jucken oder Rötungen bemerkt, sollte das Produkt ablegen und nur dann benutzen, wenn und solange es keine Hautreaktionen gibt“, empfiehlt Solmaz-Kaiser.
Augen auf beim Thema Datenschutz Generell funktionieren Wearables nur in Verbindung mit Apps und sind somit an das Smartphone oder Tablet gebunden. Dabei werden sensible Daten wie der Blutdruck, der Schlafrhythmus und das Bewegungsprofil erfasst und weitergegeben. Da bei der regulatorischen Prüfung von Wearables bei TÜV SÜD die Apps nicht mit inbegriffen sind, sollte hier ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz gelegt werden. Anwender sollten in den Datenschutzbestimmungen der verwendeten Applikation genau nachlesen, wofür die eigenen Daten verwendet werden.
Eine hilfreiche Orientierung, was die Qualität eines Wearables angeht, ist das blaue Oktagon von TÜV SÜD. Die Prüfkriterien wurden – angelehnt an internationale Normen – speziell für Fitness-Tracker (Armbänder/Schrittzähler) entwickelt. Dieses Siegel signalisiert, dass das Gerät geprüft wurde und so beispielsweise Grenzwerte bzgl. der Funkstrahlung und von Chemikalien in den Materialien eingehalten werden. Außerdem werden die Störempfindlichkeit gegenüber elektrischen Strahlungen, die Wasserdichtigkeit, Schlag- und Kratzfestigkeit geprüft.
Weitere Informationen gibt es unter www.tuev-sued.de/ps/wearables.
Audio-PR: Zum Thema gibt es einen passenden Audio-PR-Beitrag unter www.tuev-sued.de/audio-pr.