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TÜV SÜD gibt Tipps zur Nutzung von Schlauchboot, SUPs und Co.

Wasserspaß an heißen Tagen

(lifePR) (München, )
Die sommerlichen Temperaturen laden zum Besuch im Schwimmbad oder zum Ausflug an den nächstgelegenen See ein. Um den Badespaß abzurunden, sind aufblasbare Boards, Boote oder Spielgeräte sehr beliebt. Allerdings sollte vor deren Kauf und Nutzung auf einige Sicherheits-Aspekte geachtet werden. TÜV SÜD-Experte Jens Biesenack weiß, worauf es ankommt.

Die meisten Wassergeräte und Schwimmspielzeuge sind aus Kunststoff hergestellt. Badespaß-Varianten wie Planschbecken oder Schlauchboote können aus diesem Grund Schadstoffe enthalten. Dabei handelt es sich häufig um chlorierte Kunststoffe wie PVC oder PVD. Sie können sich beispielsweise im Wasser des Planschbeckens lösen und von den Badenden aufgenommen werden. Deswegen empfiehlt es sich, vor dem Kauf entsprechende Informationen beim Hersteller oder Händler einzuholen, um die Gesundheit nicht zu gefährden. So muss bspw. die REACH-Verordnung eingehalten werden.

Besonderes Augenmerk sollte auch auf die Gebrauchsanweisung gelegt werden. Diese muss in verständlicher Form dem Produkt beigelegt sein. Darin sind Hinweise festgehalten, mit welchem Druck das Produkt aufgepumpt werden muss und auch zur sicheren Benutzung.

Stand Up Paddle – SUP

SUPs sind aufblasbare Boards, mit denen auf Seen oder Flüssen im Stehen gepaddelt werden kann. Bei einer Anschaffung ist zu beachten, welche Strecke zurückgelegt werden soll und ob ein Profi- oder Anfängerbrett in Frage kommt. Die Stand Up Paddles können im Gegensatz zu herkömmlichen Surf-Brettern, die sich nicht aufpumpen lassen, einfach im Kofferraum verstaut und allgemein leichter transportiert werden. „Unbedingt notwendig sind bei SUPs zwei unabhängige Luftkammern. Denn ein Einkammern-SUP würde dem Nutzer im Falle eines Lecks keinen Restauftrieb mehr gewährleisten, bis Rettung eintrifft“, erläutert Jens Biesenack. Das mache deshalb Sinn, da mit SUP häufig größere Distanzen auf Seen oder in Meeresbuchten zurückgelegt werden. Eine hilfreiche Orientierung, was die Qualität von Inflatables oder Planschbecken angeht, ist das blaue Oktagon von TÜV SÜD und das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. „Sie zeigen, dass ein Produkt von unabhängigen Experten auf den Prüfstand gestellt wurde und eine hohe Qualität aufweist“, ergänzt Jens Biesenack.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Sobald Schlauchboote, Stand Up Paddles (SUPs) oder andere aufblasbare Schwimmhilfen oder Wasserspielgeräte zum Einsatz kommen, ist grundsätzlich ein vorsichtiger Umgang angebracht, um undichte Stellen zu vermeiden. Denn wer diese Produkte unachtsam auf scharfkantigem Untergrund oder auf Kiesel aufpumpt, kann ihre äußere Schicht leicht beschädigen. „Damit Löcher und Risse nicht erst auf dem Wasser bemerkt werden, sollten die aufblasbaren Badespielzeuge schon vor dem ersten Schwimmversuch darauf geprüft werden“, rät Jens Biesenack. Bevor es aber tatsächlich aufs Wasser geht, sollte man sich bewusstmachen, wie es um die eigene Schwimmfähigkeit steht. Denn schlechte Schwimmer oder Nicht-Schwimmer sollten sich auf keinen Fall auf ein Schlauchboot oder andere Inflatables verlassen.

Nach dem Badeausflug

Besonders nach dem Baden in Salzwasser ist es empfehlenswert, die Materialien mit klarem Wasser abzuwaschen, bevor sie wieder verstaut werden. Denn ansonsten können sich spröde Stellen oder Ablagerungen auf den Wassergeräten bilden. Es wäre deswegen ratsam, Inflatables und Planschbecken nur trocken zusammenzulegen und zu verpacken, damit sie lange halten.

Weitere Informationen gibt es unter www.tuev-sued.de/ps.

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TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 24.000 Mitarbeiter sorgen an mehr als 800 Standorten in über 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

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