Einstellungssache: „Nur mit einem guten optischen Gerät lässt sich der Scheinwerfer exakt einstellen. Schon eine neue Lampe kann die Strahlenführung verändern“ sagt Philipp Schreiber von TÜV SÜD. Ist das Licht nach dem Check in Ordnung, gibt es die Lichttestplakette. Neben den Scheinwerfern sind auch alle anderen Fahrzeugleuchten im Prüfprogramm.
Regulieren: Leuchtet das Abblendlicht viel zu kurz, steht häufig die Leuchtweitenregulierung vom Urlaub noch auf „Beladen“. Ist das Auto leer, steht das Abblendlicht dann viel zu tief. Dann den Regler einfach wieder auf die Normalposition stellen! Autos mit Xenon- oder LED-Licht erledigen die Leuchtweitenregulierung automatisch.
Einschalten: TÜV SÜD empfiehlt das Fahren mit Licht während der kalten Jahreszeit auch am Tag, weil es die Erkennbarkeit erhöht und damit die Unfallzahlen senkt. Autos ohne Tagfahrlicht können einfach mit Abblendlicht fahren.
Durchblicken: Viele Autofahrer sind beim Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten unsicher. Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind eindeutig: Nur bei Sichtweiten unter 50 Metern darf die zusätzliche Leuchte am Heck – also die Nebelschlussleuchte – brennen. Und zwar nur bei Nebel. Starker Schneefall oder Wolkenbrüche sind keine Gründe für das Nebelschlusslicht. Der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist nicht so streng reglementiert. Sie dürfen schon leuchten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall „die Sicht erheblich behindern“. Fahren mit Nebellampen bei klarer Nacht oder am sonnigen Tag ist nicht zulässig. Die Regeln für die Nebelbeleuchtung sind übrigens von Land zu Land verschieden. Wer ins Ausland reist, sollte sich deshalb über die dort geltenden Bestimmungen informieren.
Die Lichttestwochen noch bis zum 31. Oktober veranstaltet die TÜV SÜD Auto Service GmbH in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. Zum kostenlosen Check der Beleuchtungsanlage können die Autofahrer bei jedem TÜV SÜD Service-Center vorfahren.
Welche Station an der Aktion „Herbstgenießer“ teilnimmt, lässt sich unter www.tuev-sued.de/herbstgeniesser ermitteln.
Weitere Informationen über TÜV SÜD finden Sie unter www.tuev-sued.de.