"Für 12 von derzeit 22 gelisteten, zulassungspflichtigen Stoffen laufen die Antragsfristen in diesem Jahr ab", sagt Dr. Daniel Mauder, REACH-Experte bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. "Und nur, wer die Zulassung fristgerecht erteilt bekommt, darf die betreffenden Stoffe auch nach Ablauftermin weiter herstellen oder verwenden." Das Zulassungsverfahren unter REACH nimmt Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender in die Verantwortung. Im Fokus stehen die sogenannten besorgniserregenden Stoffe (SVHC-Stoffe = substances of very high concern). SVHC-Stoffe sind mit vergleichsweise hohen Risiken verbunden, beispielsweise weil sie als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend gelten oder sich im Körper anreichern und toxisch wirken. Das Ziel besteht darin, diese Stoffe durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien zu ersetzen und nur solche Herstellungs- und Verwendungsarten zuzulassen, deren Risiken ausreichend beherrscht werden. Deshalb gilt eine Zulassung nicht pauschal für einen Stoff, sondern nur für beantragte und genehmigte Verwendungen des Stoffs - und das auch nur zeitlich begrenzt.
Ablauf, Fristen und Termine: strategische und wirtschaftliche Aspekte
Aufgrund der mit den SVHC-Stoffen verbundenen Risiken ist die Zulassung von Stoffen streng reglementiert. Dr. Daniel Mauder: "Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Verfahren ist unerlässlich - einerseits, um Risiken zu minimieren, andererseits, um das Vorgehen auf die individuellen Erfordernisse abzustimmen." Zunächst werden SVHC-Stoffe als solche von den EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki identifiziert. Die ECHA veröffentlicht ein zugehöriges Dossier und nach Ablauf einer Kommentierungsfrist wird der Stoff in die sogenannte Kandidatenliste - mit zurzeit 144 Stoffen - aufgenommen. Bereits mit der Aufnahme in die Kandidatenliste bestehen umfangreiche Informationspflichten zu dem betreffenden Stoff. In einem weiteren Schritt priorisiert die ECHA die Stoffe der Kandidatenliste, die regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht wird. Im sogenannten Komitologieverfahren entscheidet die EU-Kommission über die Aufnahme der Stoffe in Anhang XIV von REACH. Der Stoff wird mit einem Ablauftermin versehen, der bis zu vier Jahre nach Aufnahme liegen kann. Die Höhe der Zulassungsgebühren richtet sich nach der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Verwendungen und der Stoffe und nach der Anzahl der an dem Antrag beteiligten Unternehmen. Es ist also wichtig, von wem ein Zulassungsverfahren angestrengt wird und ob die Zulassung allein oder in einem Konsortium verfolgt wird.
Erfahrene TÜV SÜD-Experten helfen Unternehmen bei der fristgerechten und erfolgreichen Zulassung von besonders besorgniserregenden Stoffen. Das sorgt für Rechtssicherheit und ein wirtschaftliches Zulassungsverfahren. Weitere Informationen zu den REACH-Services unter www.tuev-sued.de/reach.