Welches Ausgangsmaterial enthält ein Puten-Döner-Kebab? Welche Vollkornanteile soll ein Vollkornbrot haben? Darf ein Bismarckhering eine Schwanzflosse haben? Im Deutschen Lebensmittelbuch finden alle Antworten, die am Verkehr mit Lebensmitteln interessiert und beteiligt sind. Über 2.000 Lebensmittel sind hier in ihrer Zusammensetzung beschrieben. Auch dargestellt ist, in welcher Art und Weise sie hergestellt und aufgemacht werden.
Das Deutsche Lebensmittelbuch ist kein Gesetz. Es stellt dar, was die berechtigte Erwartung von Verbrauchern aber auch eine redliche Herstellungs- und Handelspraxis in Bezug auf konkrete Lebensmittel ist. Für die Transparenz des Marktes, die klare Kennzeichnung der Produkte und auch für Streitfälle bedeutet eine solche schriftliche Grundlage einen großen Vorteil.
Das Lebensmittelbuch setzt sich derzeit aus 21 einzelnen Leitsätzen zusammen. Sie sind geordnet nach Warengruppen, z.B. Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse oder Leitsätze für Speiseeis. Die Autoren dieser Leitsätze sind 32 ehrenamtliche, unabhängige Experten der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. Die Kommission tagte 1962 das erste Mal. Seitdem werden alle fünf Jahre vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft neue Mitglieder berufen. Die Kommission ist paritätisch besetzt. Das heißt, dass die Mitglieder zu gleichen Anteilen aus den Kreisen der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft stammen. Die Experten müssen sich grundsätzlich einig sein, wenn eine Leitlinie neu beschlossen oder geändert wird. Das Lebensmittelbuch ist somit ein gemeinsam ausgearbeiteter Konsens für alle.
Ein Beispiel: Wer wissen möchte, wie ein „Fleischsalat“ definiert ist, findet in den Leitsätzen für Feinkostsalate eine allgemeine Beschreibung der Zutaten. Zudem sollen als Ausgangsmaterial mindestens 25 Prozent Fleisch bzw. Brühwurst enthalten sein. Neben Mayonnaise sind Gurken das einzige Gemüse und zusammen mit würzenden Zutaten darf ihr Anteil höchstens 25 % betragen. Führt der Fleischsalat die Bezeichnung „Delikatess“ oder „Fein“ im Namen, muss der Fleischanteil mehr als 33,3 % betragen bzw. die Gurken und würzenden Zutaten dürfen nur höchstens 16,6 % ausmachen.
Mit Hilfe des Stichwortverzeichnisses von A – Z sind die unterschiedlichen Lebensmittel auffindbar, auch unter alternativen Bezeichnungen. So kann eine Knoblauchwurst in anderen Regionen auch Krakauer, Touristenwurst, Mettwurst in Enden, Mettenden, Räucherenden, Colbassa, Kabanossi oder Kiolbasse heißen.
Zuletzt wurden die Leitsätze für Speiseeis aktualisiert. Hier können Verbraucher unter dem Begriff „Eis mit Erdbeere“ nachschlagen, dass dieses mindestens 10 % Erdbeeren enthalten muss. Im Gegensatz zu „Erdbeereis“, in dem mindestens 20 % Erdbeeren zu erwarten sind. Sollte ausschließlich Milchfett verarbeitet worden und ein Mindestmilchfettgehalt erfüllt sein, darf das Produkt „Erdbeercremeeis“ heißen.
Da der Lebensmittelmarkt ständig in Bewegung ist, werden die Leitsätze immer wieder aktualisiert. Kommen ganz neue Lebensmittel auf den Markt, wird in den Leitsätzen eine sogenannte Verkehrsauffassung definiert. Beispiele sind die Tütensuppe, die 1951 in Konkurrenz mit den Suppenwürfeln trat oder das erste Fischstäbchen, das 1959 auf den Markt kam. Neuheiten der heutigen Zeit sind oft vegan oder vegetarisch. Deshalb gibt es seit 2016 auch einen Fachausschuss für solche Lebensmittel, der konkrete Leitsätze auf den Abstimmungsweg gebracht hat.
Die einzelnen Leitsätze des Lebensmittelbuches sind für Verbraucher als Buch erhältlich oder aufrufbar über die Internetpräsenz der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission unter: http://www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/.
Weitere Informationen rund um das Thema Lebensmittelsicherheit gibt es unter: www.tuev-sued.de/sichere-lebensmittel.