Laut TÜV SÜD Datenschutzindikator (DSI), ein Selbstauskunftsportal von TÜV SÜD und der Ludwig‑Maximilians-Universität München, halten sich nach eigenen Angaben nur 43 Prozent bei der werblichen Kundenansprache immer an die gesetzlichen Vorgaben. So sind sich beispielsweise nur 24 Prozent ganz sicher, dass ihr Unternehmen einen geregelten Ablauf hat, um Kunden eine Auskunft über ihre gespeicherten Daten erteilen zu können. Nur 41 Prozent sehen die Voraussetzungen in ihrem Unternehmen erfüllt, dass Widersprüche von Kunden zur Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken zentral umgesetzt und dokumentiert werden.
Fast ein Drittel der Befragten gibt an, dass ihr Unternehmen keine definierten Vorgaben dafür hat, wie Kunden über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten informiert werden. Und nur 41 Prozent informieren ihre Kunden immer, wenn sie personenbezogene Daten zu Werbezwecken verwenden. Die Einwilligung dafür muss in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen, doch bei 36 Prozent wird sie gar nicht oder nicht immer so angefordert und dokumentiert.
„Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden auf Nachfrage richtig, vollständig und rechtzeitig Auskunft über deren gespeicherte Daten zu erteilen“, erklärt Rainer Seidlitz. „Ohne einen geregelten Ablauf für diese Auskunftspflicht ist es für Nutzer deutlich schwieriger, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Doch davon sollten sie sich nicht beirren lassen und auf die Auskunft, Löschung oder Sperrung beharren.“ Im Beschwerdefall können sich Kunden auch an die zuständige Datenschutzbehörde ihres Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Interessenten unter www.tuev-sued.de/sec-it.