Jedes Jahr steht die Beleuchtung ganz oben auf den Mängellisten bei der Hauptuntersuchung. Der Lampen-Check an den TÜV SÜD Service-Centern ist also eine gute Gelegenheit, den Gesamtzustand der Beleuchtung des Autos zu prüfen – kostenlos! „Die Lichttestwochen sind ein direkter Beitrag für mehr Verkehrssicherheit“, sagt Philipp Schreiber von TÜV SÜD.
Einstellungssache: Nur korrekt justierte Scheinwerfer bringen eine optimale Reichweite und blenden nicht. Schon eine neue Lampe kann die Strahlenführung verändern. „Nur mit einem guten optischen Gerät lässt sich der Scheinwerfer wieder genau einstellen“, betont Schreiber. Neben den Scheinwerfern sind auch alle anderen Fahrzeugleuchten im Prüfprogramm. Ist das Licht nach dem Check in Ordnung, gibt es die Lichttestplakette.
Wechsel: Glühlampen brennen ad hoc durch. Jedoch verlieren sie auch mit der Zeit an Leuchtkraft. „Bis zu 30 Prozent gehen im Laufe des Lampenlebens verloren“, so Schreiber. Der rechtzeitige Austausch einer schon lange leuchtenden Glühlampe kann sich also lohnen. Die Lichtexperten von TÜV SÜD empfehlen, Halogenlampen für das Abblendlicht vorsorglich etwa alle drei Jahre zu wechseln, und zwar paarweise. So ist sichergestellt, dass nicht ausgerechnet in der dunklen Jahreszeit kein oder zu wenig Licht auf die Straße kommt.
Reserve: In manchen Ländern sind sie Pflicht, aber überall sinnvoll: Reserveglühlampen. Sie sind in den vergangenen Jahren wichtiger geworden. Neue Autos sind nämlich oftmals mit Lampen bestückt, die nicht überall erhältlich sind. Beispiele sind die Typen H8, H9 und H11, H16. Beim Ausfall einer solchen Lampe hilft allerdings auch kein 20 Jahre altes Lampenersatzkästchen, das seither von Neuwagen zu Neuwagen wanderte. Die Lichttestwochen bieten die Gelegenheit, das Sortiment fachmännisch auf Tauglichkeit für das aktuelle Fahrzeug checken zu lassen.
Tageslicht: TÜV SÜD empfiehlt das Fahren mit Licht während der kalten Jahreszeit auch am Tag, weil es die Erkennbarkeit erhöht und damit die Unfallzahlen senkt. Autos ohne Tagfahrlicht können einfach mit Abblendlicht fahren. Der oft dagegen ins Feld geführte Mehrverbrauch beim Sprit fällt mit rund 0,15 Liter pro 100 Kilometer maßvoll aus.
Umschalten: Eine kurze Reichweite der Scheinwerfer hat oftmals einen ganz banalen Grund: Die Leuchtweitenregulierung steht auf „Beladen“ und das Auto ist leer. Dann steht das Abblendlicht viel zu tief. So etwas passiert häufig nach der Urlaubszeit, wenn kein Reisegepäck mehr an Bord ist. Also den Regler wieder auf die Normalposition stellen! Autos mit dem modernen Xenonlicht haben in der Regel keine manuelle Verstellung mehr. Sie erledigen die Leuchtweitenregulierung automatisch.
Nebel: Viele Autofahrer sind beim Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten unsicher. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind eindeutig: Nur bei Sichtweiten unter 50 Metern darf die zusätzliche Leuchte am Heck – also die Nebelschlussleuchte – brennen. Und zwar nur bei Nebel. Starker Schneefall oder Wolkenbrüche sind – streng nach der Vorschrift gesehen – keine Gründe für das Nebelschlusslicht. Der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist nicht so streng reglementiert. Sie dürfen schon leuchten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall „die Sicht erheblich behindern“. Fahren mit Nebellampen bei klarer Nacht oder am sonnigen Tag ist nicht zulässig. Die Regeln für die Nebelbeleuchtung sind übrigens von Land zu Land verschieden.
Die Lichttestwochen vom 1. bis 31. Oktober veranstaltet die TÜV SÜD Auto Service GmbH in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. Zum kostenlosen Check der Beleuchtungsanlage können die Wagenbesitzer bei jedem TÜV SÜD Service-Center vorfahren. Wo genau sich die nächste Station befindet, lässt sich unter www.tuev-sued.de ermitteln. Dort gibt es weitere Tipps für Autofahrer.