Wenn es ums Fahren mit Kindern im Auto geht, fühlen sich Menschen mitunter von den Vorschriften eingeschränkt – das gilt nicht nur für Oldtimerfans. Ein Beispiel dafür ist das Mitfahren im Kofferraum. Für Dr. Lothar Wech, Experte für Fahrzeugsicherheit bei TÜV SÜD hat aber Sicherheit Vorrang: „Nicht jedes Auto ist für den Transport vor allem von mehreren Kindern geeignet“, sagt er. So wie ein Sportwagen nichts für Waldwege sei und ein Kleinwagen sich kaum für Einkäufe beim Möbelmarkt eigne, sei eben auch mancher Oldtimer kein geeignetes Transportmittel für Kinder. Ohnehin dürfe man nicht vergessen: „Heutige Sicherheitsstandards wie ABS, ESP und zahlreiche Fahrerassistenzsysteme darf man bei einem alten Fahrzeug nicht erwarten.“
Zudem haben haben alte Autos womöglich keine Gurte für die Rücksitze und ganz alte noch nicht einmal für Fahrer und Beifahrer. „Doch Anschnallmöglichkeiten sind gerade für Kinder unter Sicherheitsgesichtspunkten unabdingbar“, sagt Dr. Wech. Da es keinen Kindersitz und keine Sitzerhöhung mit Zulassung gebe, die nicht den Fahrzeuggurt mitbenutzen, sollten eben keine Kinder auf gurtlosen Plätzen mitfahren.
Nachrüstung: Oldtimer müssen je nach Alter auch keine Gurte haben. Bis in die 1960-er Jahre waren oft noch nicht einmal Befestigungsgewinde vorgesehen. Auf Rücksitzgurte oder eine Montagemöglichkeit mussten die Käufer sogar noch länger warten. Doch lassen sich Rückhaltesysteme oft nachrüsten. Andere alte Autos haben noch Statikgurte ohne Aufroller, und für sie gilt Ähnliches. Oftmals ist es nämlich möglich, Automatikgurte nachträglich zu montieren. Für die Zulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen ist eine solche Veränderung des Originalzustands nicht hinderlich.
Vordersitz: Wenn im Fond keine Dreipunktgurte verfügbar sind, bleibt nur der Beifahrerplatz für eine sachgerechte Sicherung. Voraussetzung ist natürlich, dass dort ein entsprechender Gurt vorhanden ist. Dann sollte aber auch niemand auf dem Rücksitz dahinter Platz nehmen. „Bei einem Unfall würde diese Person sonst ungebremst nach vorn geschleudert und könnte das Kind auf dem Beifahrersitz verletzen“, erklärt Wech.
Dreipunkt: Auf der Rücksitzbank war der Zweipunktgurt lang eine übliche Ausrüstung. Schon für Erwachsene bedenklich, ist er für die Befestigung eines Kindersitzes oder eines Boosters unbrauchbar. „Ich kenne kein aktuelles Kinderrückhaltesystem, das eine Zulassung nur mit einem Zweipunktgurt hat“, verdeutlicht Dr. Wech. Wegen der hohen Belastung des Unterleibs im Fall des Falles rät der Experte eindringlich, der Versuchung zur Montage zu widerstehen. Ein Dreipunktgurt sei ein Muss. Und das Rückhaltesystem muss nach den aktuellen Regulierungen ECE 44/03 oder 04 zugelassen sein. Jahrzehnte alte Kindersitze mögen im Stil zum alten Auto passen, nicht jedoch zum aktuellen Gesetz.
Stütze: Erst in den 1970-er Jahren wurden Kopfstützen für die Vordersitze Pflicht. Eine Vorschrift für die rückwärtigen Außenplätze musste gar bis in die 1990-er warten und beim Mittelplatz ließ sich der Gesetzgeber sogar bis nach 2000 Zeit. Für Kindersitze ist das Fehlen einer Kopfstütze kein Problem, da sie schon per Auslegung über eine eigene Abstützung für den Kopf verfügen. Anders bei Sitzerhöhungen. „Sie sollten auf jeden Fall eine Rücklehne haben, die über den Kopf hinausragt“, rät der Experte von TÜV SÜD. Diese Modelle haben übrigens auch in anderen Autos große Sicherheitsvorteile, weil sie den Schultergurt gut führen.
Bußgeld: Auch im Oldtimer gibt es rechtlich kein Erbarmen. Wer Kinder nicht ordnungsgemäß sichert, muss ein Bußgeld zahlen. So kostet es 30 Euro, wenn ein Kind zwar irgendwie, aber falsch angeschnallt mitfährt. 60 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn überhaupt keine vorgeschriebene Sicherung zum Einsatz kam. Sind mehrere Kinder betroffen, muss der Verkehrssünder noch einen Zehner hinzulegen
Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de.