Volksfestzeit ist Festbierzeit. Wenn im Herbst die traditionellen Feste beginnen, ist es wichtig, dass Autofahrer und auch ihre Beifahrer im Straßenverkehr Vorsicht walten lassen. Trotz vermeintlich bekanntem Risiko unterschätzen viele Bierzeltbesucher die Gefahr, zu der Alkohol im Blut des Autofahrers werden kann. Wer alkoholisiert Auto fährt, macht sich unter Umständen nicht nur strafbar, sondern bringt auch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. „Grundsätzlich gilt, wer Alkohol getrunken hat, sollte für den Rückweg besser nicht mehr ins Auto steigen“, rät Jürgen Brenner-Hartmann, fachlicher Leiter der Verkehrspsychologie bei TÜV SÜD. „Noch besser ist es, gar nicht erst mit dem Auto vor Ort zu sein, dann kann auch mit benebeltem Kopf keine falsche Entscheidung getroffen werden“. Zudem gilt für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren ein generelles Alkoholverbot am Steuer. Für alle anderen gilt die Grenze von 0,5 Promille.
Was viele aber nicht wissen: Nicht nur der Fahrer allein trägt die Verantwortung, wenn er sich angetrunken mit dem Auto auf den Weg macht. Wer mit dem Wissen, dass der Fahrer Alkohol getrunken hat, auf dem Beifahrer- oder Rücksitz Platz nimmt, kann im Schadensfall eine Mitschuld von bis zu 25 Prozent tragen – egal, ob er selbst getrunken hat oder nicht.
„Viele vergessen, dass unser Körper nur relativ langsam Alkohol abbaut, nämlich etwa 0,1 Promille pro Stunde. Wer am Abend also viel getrunken hat, ist zumindest vom Blutalkohol her am Morgen danach nicht unbedingt wieder fahrtauglich“, warnt Jürgen Brenner-Hartmann. Der TÜV SÜD Experte rät deshalb allen Volksfestbesuchern, lieber am nächsten Tag das Auto stehen zu lassen, zumindest aber ein paar Stunden länger zu warten, bevor sie sich wieder ans Steuer setzen.
Weitere Informationen rund ums Thema Verkehrssicherheit gibt es unter www.tuev-sued.de/mpu.