Viele Landratsämter in Bayern, Baden-Württemberg und anderswo schreiben inzwischen die Abnahme der Faschingswagen vor. Hintergrund sind immer wieder schwere Unfälle. "Gewicht, Größe, Aufbauten, Rutschsicherheit - das sind alles Punkte, die wir uns bei den umgebauten Wagen genau anschauen", sagt Jürgen Wolz von TÜV SÜD Auto Service. Wesentliche Veränderungen wie beispielsweise an Bremsen, Lenkung, Achslasten oder Abmessungen müssen von einem Sachverständigen begutachtet und die Verkehrssicherheit bescheinigt werden. Grundlage für die Sachverständigen ist das sogenannte "Merkblatt über Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen".
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Technik: Die Sachverständigen werfen vor dem Umzug einen Blick auf die Beleuchtungsanlage, die Bremsen und die Räder und Reifen. Gerade bei den Pneus gibt es keine Ausnahme für die fünfte Jahreszeit: "Tragfähigkeit und Zustand müssen den Vorschriften entsprechen", so Wolz. Das gilt auch für die Bremsen: "Betriebs- und Feststellbremse prüfen wir vor Ort im Praxistest." Zur Prüfung gehört auch, alle Aufbauten noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen: Sind Standflächen rutschfest. Besteht ausreichend Fallschutz, werden die Mitfahrer beim Bremsen nicht verletzt. "Selbst bei Schrittgeschwindigkeit muss sichergestellt sein, dass Mitfahrer bei einer abrupten Bremsung nicht stürzen", sagt Wolz. Für jeden Stand oder Sitzplatz gilt: Er muss Halt bieten und vorm Runterfallen schützen. Ein besonderes Augenmerk legen die Sachverständigen zudem auf die Befestigung der Aufbauten am und auf die Verbindungen zwischen den Wagen.
Gewicht: Holz, Draht, Farbe, Gips - die Aufbauten wiegen eine ganze Menge. Fahren dann noch Begleiter auf den Wagen mit, ist das zulässige Gesamtgewicht schnell erreicht. Wird es überschritten, braucht es die Beurteilung des Sachverständigen. Für Tempoüberschreitungen gibt es dagegen kein Pardon. Mehr als sechs Stundenkilometer sind beim Umzug nicht drin. Für An- und Abfahrten gilt ein Tempolimit von 25 Sachen - inklusive Kennzeichnungspflicht mittels Aufkleber am Fahrzeug.
Maß: Motivwagen dürfen größer und schwerer sein. A und O bei den Aufbauten jedoch: Sie dürfen auch in der Kurve, in der Unterführung und wenn's bergan oder bergab geht nicht zur Gefahr werden. Das gilt besonders für Sattelschlepper, bei denen das Kurvenlaufverhalten in die Rechnung mit einbezogen werden muss. Werden Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschritten, muss die Verkehrssicherheit von einem Sachverständigen bescheinigt werden. Die TÜV SÜD-Fachleute beraten Vereine bereits im Vorfeld, worauf beim Umbau zu achten ist.
Versicherung: Inklusive Netz und Boden können Faschingsfreunde sich gehen lassen, wenn ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist - mindestens entsprechend dem Pflichtversicherungsschutz. Dazu gehört auch ausreichend Deckungssumme des Veranstalters für die Mitfahrer auf den Wagen. Dazu Wolz: "Auf der sicheren Seite ist man, wenn man vorab den Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer über den Einsatz im Faschingszug informiert."
Rücksicht: Natürlich brauchen die Fahrer der Zugmaschinen eine entsprechende Fahrerlaubnis und natürlich müssen sie während der gesamten Zeit nüchtern sein. "Beim Umzug gilt für alle Verantwortlichen: Nullkommanull Promille", so Wolz. Das gilt auch für die zusätzliche Aufsichtsperson, die während des Umzugs darauf achtet, dass alles mit rechten Dingen zugeht, und die vor allem in Kurven die Lastverteilung auf dem Wagen im Blick hat. Insgesamt gilt für alle Teilnehmer: Rücksichtsvoll handeln, umsichtig fahren, Abstand halten, nicht ruckartig Gas geben oder bremsen. Während des Umzugs gilt absolute Konzentration - feiern können Fahrer danach.