Vespa 125 Primavera, Benelli America, Moto Guzzi Stornello – schon die Namen klingen nach Urlaub. Nur einer der Gründe dafür, dass die Fortbewegung all’italiana in den Metropolen zwischen Elbe und Isar, Rhein und Spree Konjunktur hat. Weitere Pluspunkte sprechen für sich: Keine Staus und keine Parkplatzprobleme sind zwei davon. Mindestens genauso wichtig für den Berliner wie für den Römer: richtig gut rüber kommen. Und das kann man am besten mit einem Originalgefährt aus den Sechzigern. Wer nicht bereit ist, für den Auftritt a lá Hepburn und Peck, einem Händler gleich mehrerere Tausend Euro auf den Tisch zu legen, der schaut beim nächsten Ausflug ans Mittelmeer auf Bauern- und Hinterhöfen nach einem Original für wenig Geld. Da, wo die Motorini erfunden wurden, gibt es immer noch Schnäppchen. Günstige Originale gibt es auch hierzulande von Privat – das Internet ist voll davon.
Aspetta!
Also kaufen, volltanken und losfahren? Das geht nur beim rundum sorglos Händlerkauf inklusive deutscher Papiere. Alle anderen Traumroller aus den Sechzigern haben oftmals alte Zulassungspapiere oder gar keine. „Für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung ist auf jeden Fall ein Vollgutachten für die Betriebserlaubnis fällig“, sagt Philip Puls, technischer Leiter bei TÜV SÜD. Zentraler Punkt beim Kauf: Die Verfügungsberechtigung, der Nachweis dafür, dass der Anbieter auch verkaufen darf. Puls: „Gut, wenn es noch Zulassungsdokumente gibt. Sie identifizieren Fahrzeug und Besitzer. Die Papiere müssen auf jeden Fall original und vollständig sein. Nicht auf Kopien einlassen! Auf jeden Fall sollte man einen ordentlichen Kaufvertrag machen, in dem das Fahrzeug mit Fahrgestell- und Motornummer eindeutig indentifiziert ist.“
Kaufen kann man den Scooter aber auch ganz ohne Papiere. Die Verfügungsberechtigung sollte dann aber auf jeden Fall über alte Rechnungsbelege nachvollziehbar sein. „Bei Motorrädern mit mehr als 50 ccm Hubraum kann zusätzlich bei der Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden“, so Puls. Die Zulassungsstellen können anhand der Fahrgestellnummer im europäischen Fahrzeugregister nachprüfen, wann und wo das Fahrzeug schon einmal zugelassen war. Das gilt nicht für Zweiräder bis 50 ccm, weil sie nicht zulassungspflichtig sind und lediglich eine Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz benötigen. Apropos Versicherungsschutz. Hin und wieder geben Versicherungen die bunten Kennzeichen auch bei Vorlage alter Papiere, beispielsweise eines Libretto raus. „Mit ausländischen Papieren darf auf deutschen Straßen aber nicht gefahren werden“, betont Puls
Tipico tedesco
Vor der Tour mit einem Zweirad ohne EG-Typgenehmigung steht auf jeden Fall das Vollgutachten (§21 StVZO) für die Betriebserlaubnis. Das gilt für alle Fahrzeuge, auch solche, die einen Libretto oder andere Zulassungspapiere haben. Gibt es keine Papiere, bekommen die Experten anhand von Fahrgestell- und Motornummer die Informationen für die Betriebserlaubnis aus der TÜV SÜD-Oldtimerdatenbank, in der mehr als 50.000 Datenblätter Auskunft über beinahe jedes Fahrzeugmodell geben.
Für das Vollgutachten überprüfen die TÜV SÜD-Sachverständigen, ob alle Teile für die Betriebserlaubnis korrekt und verbaut sind. Also Achtung beim Kauf auch in Sachen Technik. Denn an Rollern wird gern geschraubt. 50er-Roller kommen gerne mal mit 70 oder 100 ccm daher oder mit leistungsstärkendem Auspuff: „Wer mit einer Banane zum Vollgutachten kommt, hat schlechte Karten“, so Puls. Stichpunkt Nachrüstpflicht: Viele der alten Roller haben weder Tacho noch Blinker. Ein Tachometer muss für die Betriebserlaubnis auf jeden Fall nachgerüstet werden. Roller und Motorräder ab 125 ccm und ab Baujahr 1962 brauchen grundsätzlich auch eine Blinkanlage.
Ansonsten ist das Vollgutachten bei einem originalen Fahrzeug in der Regel schnell und für unter 200 Euro erledigt. In Einzelfällen, etwa wenn Fahr- oder Bremsprüfungen wegen baulicher Veränderungen gemacht werden müssen, kann es auch teurer werden. Ist die Betriebserlaubnis erteilt, steht der Zulassung nichts mehr im Weg. Auch für Fahrzeuge bis 50 ccm geht der Weg über die Zulassungsstelle – dort wird nach Vorlage des Vollgutachtens die Betriebserlaubnis erteilt.