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TÜV SÜD nach Bauproduktenverordnung (BauPVO) notifiziert

(lifePR) (München, )
Seit dem 1. Juli 2013 hat die neue Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO) in Europa volle Gültigkeit. Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH wurde als eine der ersten Zertifizierungsstellen für metallische Bauprodukte in Deutschland durch die DAkkS akkreditiert und nach BauPVO notifiziert. Mit der Zertifizierung durch TÜV SÜD Industrie Service können Hersteller im bauaufsichtlichen Bereich nachweisen, dass die Vorgaben der BauPVO eingehalten werden.

Um tragende metallische Bauprodukte auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr zu bringen, ist spätestens ab Juli 2014 die CE-Kennzeichnung der Produkte verpflichtend. In Zukunft müssen tragende Teile aus Stahl und Aluminium konform zur neuen DIN EN 1090-1 in Verbindung mit DIN EN 1090-2 für Stahl bzw. DIN EN 1090-3 für Aluminium hergestellt werden. Auch Grundwerkstoffe und Schweißzusätze, die nach DIN EN 1090 (Teil 2 und 3) im bauaufsichtlichen Bereich eingesetzt werden, müssen entweder auf Basis der entsprechenden harmonisierten Normen oder auf Basis einer Europäischen Technischen Zulassung (ETA) hergestellt und mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.

"Wer die neuen Anforderungen nicht einhält oder aber das CE-Kennzeichen unberechtigt führt, riskiert nicht nur den Ausschluss bei Ausschreibungsverfahren, sondern auch Haftungsansprüche im Schadensfall", sagt Michael Dey, Leiter der Zertifizierungsstelle für metallische Bauprodukte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Für Deutschland ist nach Aussage von Dey durch die Einführung der sogenannten Eurocodes als Berechnungsgrundlage für tragende Bauteile schon seit diesem Jahr die DIN EN 1090-1 in den meisten Bundesländern umzusetzen. "Durch unsere zeitnahe Notifizierung sind wir ab sofort in der Lage, die Hersteller nach den Vorgaben der neuen Verordnung zu zertifizieren", erklärt Michael Dey. "Die Zertifizierung wird auch dazu beitragen, die Verunsicherung zu beseitigen, die durch die Einführung der neuen Verordnung vorübergehend entstanden ist."

Neu: Werkseigene Produktionskontrolle muss zertifiziert sein

Die Hersteller von tragenden Bauteilen, Grundwerkstoffen und Schweißzusätzen im Geltungsbereich der BauPVO müssen eine Konformitätsbewertung durchführen. Die wesentlichen Elemente dieser Bewertung sind die Erstprüfung der Produkte, die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) sowie fertigungsbegleitende Produktüberprüfungen nach festgelegten Überwachungs- und Prüfplänen im Werk. "Mit diesen Maßnahmen soll eine laufende und systematische Überwachung gewährleistet und dafür Sorge getragen werden, dass die Herstellung der Produkte konform zu den relevanten Regelwerken erfolgt", erklärt Michael Dey. "Erst nachdem die WPK durch eine anerkannte und unabhängige Zertifizierungsstelle beurteilt und zertifiziert wurde, dürfen Hersteller eine Leistungserklärung für ihre Produkte erstellen und das CE-Kennzeichen anbringen - vorausgesetzt natürlich, dass die Produkte konform zur relevanten Produktnorm hergestellt wurden."

Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH wurde als eine der ersten Zertifizierungsstellen für metallische Bauprodukte in Deutschland akkreditiert und nach der BauPVO notifiziert. Die Experten von TÜV SÜD haben bereits Stahlbauhersteller aus dem In- und Ausland erfolgreich zertifiziert. Darüber hinaus wurde TÜV SÜD für die Überprüfung von Schweißbetrieben nach DIN EN ISO 3834 (Teil 2 bis 4) sowie für die Überprüfung von Stahlbaubetrieben nach DIN 18800-7 im Geltungsbereich der Landesbauordnung akkreditiert.

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