Die grünen Prüfplaketten mit der Zahl 18 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen laufen spätestens zum Jahreswechsel ab. In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Zeigt die Plakette demnach beispielsweise auf Dezember 2018, droht dem Fahrer ab März 2019 ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, wenn die Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde. Ein Bußgeld von 25 Euro wird fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug gar mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche. Achtung: Fahrer, die 2019 noch mit grüner Plakette unterwegs sind, riskieren ihren Versicherungsschutz. Wer ohne gültige Plakette einen Unfall verursacht oder an einem Unfall beteiligt ist, muss womöglich für entstandene Schäden tief in die eigene Tasche greifen.
Übrigens: Der Termin für die nächste HU orientiert sich am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Laut TÜV SÜD-Experten ist das aber keine Einladung zum Zeitschinden. Denn wer mehr als zwei Monate überzieht, muss zur erweiterten Prüfung – und zahlt einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent. Grund ist die dann vorgeschriebene vertiefte Prüfung. Außerdem muss wegen der fortgeschrittenen Zeit mit mehr Verschleiß und damit höheren Reparaturkosten gerechnet werden.