Vom ADIASYSTEM® von TÜV SÜD profitieren jetzt auch Betreiber von Windenergieanlagen (WEA), welche die Lastprüfung ihrer Servicelifte durch das elektronische Mess- und Dokumentationsverfahren vornehmen lassen können. TÜV SÜD hat dieses System zur Simulation von Lastprüfungen an Aufzügen entwickelt. Mit einem PC und speziellen elektronischen Messwertaufnehmern werden eine Vielzahl von sicherheitsrelevanten Messungen direkt an der Anlage durchgeführt. Das System ersetzt alle vorgeschriebenen Lastprüfungen mit physischen Lasten und trägt zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis bei den Prüfungen bei. Ein weiterer Vorteil ist die exakte Ermittlung und Dokumentation der Messergebnisse. Die sehr genauen und quantifizierbaren Ergebnisse lassen sich vor Ort auswerten, für Dokumentationszwecke speichern und mit anderen Werten vergleichen. Dadurch werden Verschleiß und Schäden frühzeitig erkannt, was eine effizientere Wartung ermöglicht und die Verfügbarkeit der Anlagen erhöht.
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss eine Lastprüfung vor Inbetriebnahme und bei jeder Hauptprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erfolgen. Mit der Novellierung der BetrSichV haben sich seit dem 1. Juni 2015 die Intervalle der wiederkehrenden Prüfungen von Serviceliften in Windenergieanlagen verkürzt. Zwischen zwei Hauptprüfungen liegen nicht mehr maximal vier, sondern höchstens zwei Jahre. In der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen ist eine Zwischenprüfung durch eine ZÜS durchzuführen. Diese hat einen geringeren Prüfumfang als die Hauptprüfung, insbesondere ist keine Lastprüfung erforderlich. Gegenstand der Haupt- und Zwischenprüfungen sind allgemein die Sicherheitsbauteile, Komponenten und Tragseile der Lifte, sowie die Sicherheit der Anlagenumgebung. Ziel ist es festzustellen, ob der sichere Betrieb der Anlage bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung gewährleistet werden kann.
Eine weitere Änderung der novellierten BetrSichV betrifft die Dokumentation der Prüfergebnisse. So muss ab sofort eine Plakette im Fahrkorb des Servicelifts die Prüfung bescheinigen und über Monat und Jahr der nächsten Prüfung informieren. Auch die genauen Notfallmaßnahmen sind geregelt: Betreiber von Altanlagen müssen ab Mai 2016 einen Notfallplan bereitstellen, in dem z.B. Personen genannt werden, die Fahrgäste schnell und sachgerecht befreien können. Abhängig von der örtlichen und technischen Einrichtung müssen auch Notbefreiungseinrichtungen zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zum gesamten Leistungsspektrum von TÜV SÜD im Bereich Fördertechnik, zum ADIASYSTEM® und zur Novellierung der BetrSichV sowie das Muster eines Notfallplans gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/is und www.tuev-sued.de/betriebssicherheit.