Erfüllen Betriebe die gesetzlichen Vorschriften nach §3a und §3b des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes (EGGenTDurchfG), können sie ihre Produkte mit dem Siegel „Ohne GenTechnik“ kennzeichnen und so Vertrauen bei den Kunden schaffen. Wer die Erlaubnis zur produktspezifischen Verwendung des Siegels beantragen möchte, muss einen Fragebogen ausfüllen und zusätzliche Dokumente einreichen, die glaubhaft machen, dass die Kriterien des EGGenTDurchfG eingehalten werden. Unabhängige Zertifizierungsstellen wie TÜV SÜD führen die Kontrollen durch. Die Prüfer begutachten dabei sowohl die vom Bewerber eingereichten Dokumente als auch den Betrieb vor Ort.
Der Verband fordert beispielsweise Auskunft darüber, ob verwendete Rohstoffe von Vertragslandwirten stammen. Des Weiteren müssen die Firmen Angaben darüber machen, ob im Produktionsprozess Pflanzen eingesetzt werden, für die es eine Anbauzulassung für gentechnisch veränderte Varianten gibt. Ein besonderer Fokus liegt beim VLOG-Standard auf dem Bereich Futtermittel, hier gibt es klare Vorgaben: Manche Tiergattungen dürfen lebenslang nicht mit genveränderten Futterpflanzen in Berührung kommen; bei anderen greifen strenge Fristen, in denen sie nachweislich nur mit entsprechenden Futterpflanzen versorgt werden dürfen. So können Verbraucher im Supermarkt klar erkennen, dass für „Ohne GenTechnik“-Produkte auch wirklich keine Gentechnik zum Einsatz kam.
Details zum VLOG finden Interessenten unter http://www.ohnegentechnik.org/
Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit gibt es unter www.tuev-sued.de/vlog.