Autofahrer, Lieferanten, Radfahrer, Fußgänger - die Städte werden immer voller. Neue Fortbewegungsmittel wie Pedelecs kommen noch dazu. Beispiel München: In der Isar-Metropole liegt der Anteil der Radfahrer am Straßenverkehr inzwischen bei 17 Prozent, vor einem Jahr waren es noch 14, vor zehn Jahren 10 Prozent. Zum Vergleich: Der Anteil der Autos liegt aktuell bei knapp 30 Prozent. Wird es eng, sinkt die Toleranzgrenze und es kommt schneller zu brenzligen Verkehrssituationen. Was dagegen hilft, sind eindeutige Regeln fürs Miteinander. Voraussetzung: Jeder kennt die Vorschriften. Doch da gibt es nach Ansicht von TÜV SÜD Nachholbedarf auf allen Seiten - vor allem, seit vor drei Jahren die Nutzungsvorschriften für Radwege gelockert wurden. Weitere Neuerung: So gelten beispielsweise für Radfahrer die Auto- und nicht die Fußgängerampeln, wenn es keine eigene für die Radler gibt. Bei immer höherer Verkehrsdichte immer wichtiger: "Ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer - alle haben das gleiche Anrecht aufs Weiterkommen", sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. "Radfahrer sollten zum Schutz immer einen Helm tragen."
Platz da: Gerade vor dem Hintergrund der gelockerten Benutzungspflicht für Radwege rückt der Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wieder ins Rampenlicht. Das gilt gleichermaßen für alle Verkehrsteilnehmer - gerade, wenn sie dieselbe Fahrbahn nutzen. Angepasste Geschwindigkeit, erhöhte Aufmerksamkeit und defensives Fahren, das ist Autofahrern genauso empfohlen wie Radlern. Für alle gilt: Der Stärkere nimmt Rücksicht auf den Schwächeren und lässt ihm die Vorfahrt. Radfahrer sollten das aber nicht als Freibrief zum Missachten aller Regeln nehmen.
Weg hier: Eine Benutzungspflicht für Radwege besteht nur dort, wo es die Verkehrssicherheit erfordert - etwa auf viel befahrenen Hauptstraßen in Innenstädten. Sie wird mit Verkehrskennzeichen angezeigt (runde, blaue Schilder mit Fahrradpiktogramm). Gibt es kein Schild, können Pedalisten auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzen. Gibt es weder Schild noch Radweg, muss der Biker auf die Straße.
Nicht bei Rot: Gibt es keine eigenen Radler-Ampeln, gelten die Ampeln für den Fahrverkehr, also die normalen Autoampeln. Noch vor einiger Zeit mussten Fahrräder vor der Fußgängerampel halten. Weil die Grün-Phasen für den Fahrverkehr in der Regel länger sind als für Fußgänger, bedeutet das: mehr Vorfahrt für die Radler.
Entgegenkommend: Vielerorts dürfen Radler Einbahnstraßen auch in der Gegenrichtung benutzen. Das gilt jedoch nur, wenn die Einfahrt durch ein spezielles Zusatzzeichen (rechteckiges, weißes Schild mit Fahrradpiktogramm und zwei entgegengesetzten Pfeilen) erlaubt wird. Hier gilt besonderes Entgegenkommen, weil Autofahrer oftmals nicht mit Gegenverkehr rechnen.
Unter Strom: Immer beliebter werden strombetriebene Fahrräder. Pedelec-Fahrer müssen sich an dieselben Vorgaben halten wie Radler ohne Strom. Die elektrisch unterstützten Fahrer sind jedoch gerade auf Steigungen schneller unterwegs und sollten bedenken, dass andere Verkehrsteilnehmer eventuell nicht damit rechnen. Deshalb: Geschwindigkeit wegnehmen, wenn's eng wird.
Stets konform: Um nicht sich selbst und andere in Gefahr zu bringen, sollten sich Radfahrer penibel an die Verkehrsregeln halten. Den Radweg in verkehrter Richtung befahren, bei Rot über die Fußgängerampel brettern oder mit Musik im Ohr durch die Stadt brausen - in manchen Biker-Kreisen gehört das zum (vermeintlich) "guten Ton". Dies kann jedoch kritische Situationen heraufbeschwören; und im Falle eines Falles zu Bußgeldern führen. Zu den Pflichten der Pedaleure gehört es zudem, ihr Fortbewegungsmittel auf Verkehrssicherheit zu trimmen.
Im rechten Licht: Blinkende Scheinwerfer und Rücklichter sind hierzulande nicht erlaubt - auch wenn Fachhändler die "illegalen" Lampen verkaufen. Verstöße gegen Beleuchtungsvorschriften können zehn Euro Verwarnungsgeld kosten. Neben den Leuchten selbst schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) auch Reflektoren vorn und hinten sowie an Pedalen und seitlich an den Rädern vor. Wer Speichenreflektoren nicht mag, kann alternativ Reifen mit Reflexstreifen kaufen oder die modernen dünnen Speichenüberzüge aus rückstrahlendem Material anbringen. Alle "lichttechnischen Einrichtungen" am Fahrrad müssen ein Prüfzeichen tragen. Es ist meist die so genannte K-Schlange, also eine Wellenlinie mit nachfolgendem Buchstaben K. Ein alternatives Genehmigungszeichen ist das E-Zeichen, also ein großes E in einem Kreis.
Gut geschützt: In puncto passive Sicherheit empfehlen sich Kleidung in Signalfarben, Radhandschuhe und ein Helm.
Weitere Informationen rund ums Radfahren unter www.tuev-sued.de