Viele Landratsämter in Bayern, Baden-Württemberg und anderswo schreiben inzwischen die Abnahme der Faschingswagen vor. Hintergrund sind immer wieder schwere Unfälle. "Gewicht, Größe, Aufbauten, Rutschsicherheit - das sind alles Punkte, die wir uns bei den umgebauten Wagen genau anschauen", so Jürgen Wolz von TÜV SÜD Auto Service. Dazu gehört natürlich, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Grundlage für die Sachverständigen ist das sogenannte "Merkblatt über Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen" (www.brauchtumsveranstaltungen.de/html/merkblatt.html).
Vorschriften: Faschingswagen bewegen sich auf öffentlichen Straßen. Grundsätzlich unterliegen sie genauso der Straßenverkehrszulassungsordnung (StZVO) wie alle anderen Fahrzeuge. Für Brauchtumsveranstaltungen wie Faschingsumzüge gibt es jedoch Sonderregelungen: So bleibt die Betriebserlaubnis erhalten, wenn An- oder Aufbauten die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Wesentliche Veränderungen wie beispielsweise an Bremsen, Lenkung, Achslasten oder Abmessungen müssen von einem Sachverständigen begutachtet und die Verkehrssicherheit bescheinigt werden. Achtung: Das gilt vor allem immer dann, wenn Personen befördert werden sollen.
Gewicht: Holz, Draht, Farbe, Gips - die Aufbauten alleine wiegen eine ganze Menge. Fahren dann noch Begleiter auf den Wagen mit, ist das zulässige Gesamtgewicht schnell erreicht. Wird es überschritten, braucht es die Beurteilung des Sachverständigen. Anders bei der Geschwindigkeit: Die darf nämlich keinesfalls überschritten werden. Mehr als sechs Stundenkilometer, also Schrittgeschwindigkeit, sind während des Zuges nicht drin. Und auch bei den An- und Abfahrten vom Umzug ist das Tempo auf 25 Sachen limitiert. Das Limit muss zusätzlich durch einen entsprechenden Aufkleber am Fahrzeug gekennzeichnet sein.
Ausmaß: Die Nase des Bürgermeisters ragt schnell übers Heck hinaus, die Maß am ausgestreckten Arm des Wirts schwenkt in der Kurve aus. Motivwagen dürfen größer und schwerer sein - das räumt der Gesetzgeber ein. A und O bei den Aufbauten jedoch: Sie dürfen auch in der Kurve, in der Unterführung und wenn's bergan oder bergab geht nicht zur Gefahr werden. Das gilt besonders für Sattelschlepper, bei denen das Kurvenlaufverhalten in die Rechnung mit einbezogen werden muss. Werden Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschritten, muss die Verkehrssicherheit von einem Sachverständigen bescheinigt werden. Die TÜV SÜD-Fachleute beraten Vereine bereits im Vorfeld, auf was beim Umbau zu achten ist.
Versicherung: Inklusive Netz und Boden können Faschingsfreunde sich gehen lassen, wenn ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist - mindestens entsprechend dem Pflichtversicherungsschutz. Dazu gehört auch ausreichend Deckungssumme des Veranstalters für die Mitfahrer auf den Wagen. Dazu Wolz: "Auf der sicheren Seite ist man, wenn man vorab den Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer über den Einsatz im Faschingszug informiert."
Technik: Trotz bestehender Plakette werfen die Sachverständigen vor dem Umzug einen Blick auf die Beleuchtungsanlage, die Bremsen und die Räder und Reifen. Gerade bei den Pneus gibt es keine Ausnahme für die fünfte Jahreszeit: "Tragfähigkeit und Zustand müssen den Vorschriften entsprechen", so Wolz. Das gilt auch für die Bremsen: "Betriebs- und Feststellbremse prüfen wir vor Ort im Praxistest." Zur Prüfung gehört auch, alle Aufbauten noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen: Sind Standflächen rutschfest? Besteht ausreichend Fallschutz, werden die Mitfahrer beim Bremsen nicht verletzt? "Selbst bei Schrittgeschwindigkeit muss sichergestellt sein, dass Mitfahrer bei einer abrupten Bremsung nicht stürzen", sagt Wolz. Für jeden Stand oder Sitzplatz gilt: Er muss Halt bieten und vor dem Runterfallen schützen. Ein besonderes Augenmerk legen die Sachverständigen zudem auf die Befestigung der Aufbauten am und auf die Verbindungen zwischen den Wagen.
Rücksicht: Natürlich brauchen die Fahrer der Zugmaschinen eine entsprechende Fahrerlaubnis und natürlich müssen sie während der gesamten Zeit nüchtern sein. "Beim Umzug gilt für alle Verantwortlichen: Nullkommanull Promille", so Wolz. Das gilt auch für die zusätzliche Aufsichtsperson, die während des Umzugs darauf achtet, dass alles mit rechten Dingen zugeht, und die vor allem in Kurven die Lastverteilung auf dem Wagen im Blick hat. Insgesamt gilt für alle Teilnehmer: Rücksichtvoll handeln, umsichtig fahren, Abstand halten, nicht ruckartig Gas geben oder bremsen. Während des Umzugs gilt absolute Konzentration - feiern können Fahrer danach.
Weitere Informationen zum Thema Mobilität unter www.tuev-sued.de.