Am 1. Dezember 2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz (WeMoG) in Kraft getreten, das den Ausbau der Elektromobilität fördern soll. In Zukunft haben Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück ihres Wohnhauses eine Ladestation zu installieren. Mittelfristig werden wohl zwischen 5 und 20 Prozent der Tiefgaragen-Stellplätze mit elektrischen Ladeinrichtungen ausgestattet sein, wobei in Neubauten grundsätzlich die baulichen Möglichkeiten zur Ausstattung aller Stellplätze geschaffen werden sollen.
Aber auch bei einem relativ niedrigen Anteil von Ladestationen in Wohngebäuden müssen die Auswirkungen auf die Elektroinstallation berücksichtigt werden. „Dabei ist vor allem der Gleichzeitigkeitsfaktor zu berücksichtigen“, sagt Stefan Veit, Sachverständiger in der Abteilung Elektro- und Gebäudetechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Das bedeutet, dass die meisten Elektrofahrzeuge in den frühen Abendstunden geladen werden, wenn auch andere leistungsstarke Verbraucher wie Elektroherde oder elektrische Warmwasserbereiter in Betrieb sind.“ Nach Aussage des TÜV SÜD-Sachverständigen muss gewährleistet sein, dass es durch den gleichzeitigen Betrieb vieler Verbraucher zu keiner unzulässigen Überlastung der elektrischen Infrastruktur mit dem damit verbundenen Risiko eines Brandes kommt.
Die Leistungen von TÜV SÜD in diesem Bereich sind darauf ausgerichtet, den sicheren und zuverlässigen Betrieb von Ladestationen in Wohngebäuden zu gewährleisten – von der Planung bis zur Inbetriebnahme. „Schon in der Planungsphase können wir die Leistungsreserven in der elektrischen Infrastruktur eines Gebäudes ermitteln und die Spannungsqualität analysieren“, erklärt Stefan Veit. Auf dieser Basis lässt sich vorhersagen, welche Folgen der Einbau von Ladestationen hat und welche Kompensationsmöglichkeiten notwendig sind, um eine Überlastung des Gesamtsystems zu vermeiden. So lassen sich beispielsweise mit einem intelligenten Lastmanagementsystem nicht nur Spitzenlasten reduzieren, sondern auch regenerative Energiequellen zum Laden von Elektrofahrzeugen einbinden.
Zudem kennen sich die TÜV SÜD-Experten nicht nur mit den technischen Grundlagen, sondern auch mit den baurechtlichen und den normativen Vorgaben aus, die bei der Installation von Ladestationen beachtet werden müssen, beispielsweise der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) und der Normenreihe DIN VDE 0100.
Im Einzelnen umfassen die Leistungen von TÜV SÜD für Ladestationen in Wohngebäuden
- die baubegleitende Prüfung von Ladeinfrastruktur-Projekten, darunter die Unterstützung im Rahmen von Genehmigungsverfahren, die Prüfung von technischen Grundlagen sowie die Prüfung von Planungs- und Ausführungsunterlagen;
- die Prüfung von Ladesäulen sowie der zugehörigen Infrastruktur, z.B. Prüfungen vor Inbetriebnahme gemäß DIN VDE 0100-600, wiederkehrende Prüfungen in bestimmten Zeitabständen nach DIN VDE 0105-100/A1 oder Prüfungen auf Basis von Auflagen aus dem Versicherungsvertrag;
- sowie individuelle technische Prüfdienstleistungen nach Kundenanforderungen.
Weitere Infos zu den Leistungen von TÜV SÜD rund um Ladesäulen – auch im Geltungsbereich der Ladesäulenverordnung (LSV) – gibt es im Internet unter https://www.tuvsud.com/....