"Mit dem Notfallplan für Aufzugsanlagen soll sichergestellt werden, dass Notdienste bei einem Notruf unverzüglich reagieren und sachgerechte Hilfemaßnahmen einleiten können", sagt Dieter Roas, Leiter Fördertechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Der Notfallplan enthält unter anderem Angaben zum Standort der Anlagen, zum verantwortlichen Arbeitgeber bzw. Betreiber, zu Personen mit Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage und zum Aufzugswärter bzw. zur "beauftragten Person", die eine Notbefreiung vornehmen können. Wenn es keinen Notdienst gibt, ist der Notfallplan beim Aufzugswärter bzw. bei der "beauftragten Person" zu hinterlegen. Zudem sollte der Notfallplan auch in der Nähe der Aufzugsanlage - beispielsweise an der Hauptzugangsstelle - angebracht werden.
Keine Übergangsfrist für Neuanlagen
Spätestens bis 31. Mai 2016 muss für alle Aufzugsanlagen ein Notfallplan erstellt sein und dem zuständigen Notdienst vorliegen. Die Übergangsfrist gilt aber nur für Anlagen im Bestand. Bei Neu-anlagen muss der Notfallplan bereits vor Inbetriebnahme vorliegen. Hier gibt es keine Übergangsfrist.
Um die Erstellung von Notfallplänen zu erleichtern, stellt TÜV SÜD ein Musterformular mit "Ausfüllhilfen" zur Verfügung. Das Formular kann einfach heruntergeladen und am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der Muster-Notfallplan ist zu finden unter www.tuev-sued.de/... oder www.tuev-sued.de/...