„Leider gibt es immer wieder Jecken, die die Wirkung von Alkohol unterschätzen und sich in Sektlaune nach dem einen oder anderen Gläschen trotzdem noch ans Steuer setzen“, erklärt Jürgen Brenner-Hartmann, Fachlicher Leiter Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin bei TÜV SÜD. „Für Autofahrer gilt jedoch der einfache Grundsatz: Sobald Alkohol im Spiel ist, sollte das Auto stehen bleiben und zwar am besten gleich zuhause. Wer trotzdem fährt, riskiert damit nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch die von anderen. Hinzu kommen saftige Strafen für Trunkenheitsfahrer. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt auch gesetzlich die 0,0 Promillegrenze am Steuer.“
Aber nicht allein der Fahrer trägt die Verantwortung, wenn er angetrunken mit dem Auto unterwegs ist. Wer bewusst zu einer alkoholisierten Person ins Fahrzeug steigt, muss auch auf dem Beifahrer- oder Rücksitz mit Folgen rechnen. Wer einen Bekannten, der sichtbar getrunken hat, bittet, ihn heimzufahren, kann sich wegen Anstiftung zu einer Straftat, und das ist eine Trunkenheitsfahrt, schuldig machen. Besonders in der Karnevalszeit gibt es verstärkt Alkoholkontrollen und ein Führerscheinentzug kann schneller kommen, als erwartet. Dann steht meist auch noch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an, bevor man wieder am Verkehr teilnehmen darf.
Wer in diesen Tagen mit dem Auto unterwegs ist, sollte generell auch auf alkoholisierte oder unachtsame Fußgänger achten. Ihnen fehlt die Reaktionsfähigkeit, sie sind nicht mehr so sicher auf den Beinen und schätzen einige Situationen falsch ein. Daher: Fuß vom Gas und aufmerksam sein. Doch Vorsicht ist nicht nur am Abend einer feuchtfröhlichen Faschingsfeier geboten, sondern auch am Morgen danach. Der Körper baut nur rund 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Ausgeschlafen sein bedeutet also nicht gleich nüchtern sein. Lieber ein paar Stunden länger warten, bevor es wieder auf den eigenen vier Rädern in den Straßenverkehr geht und mit einem Kater besser Bus und Bahn nehmen.