Das bislang geltende nationale Datenschutzrecht wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird durch die neue EU-Verordnung in den grundlegenden Bereichen ersetzt. An einigen Stellen beinhaltet die EU‑DSGVO allerdings Öffnungsklauseln, durch die die Mitgliedsstaaten nationale Regelungen ergänzen können. Dennoch werden ab 25. Mai 2018 neue Anforderungen auf alle Unternehmen jeder Branche zukommen. Noch scheint der Zeitpunkt in weiter Ferne zu liegen, doch der Bereich Datenschutz muss in seiner Gesamtheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Unternehmen sollten daher bereits jetzt damit anfangen, bestehende Datenverarbeitungen zu überprüfen und neue Prozesse zu schaffen.
Die Datenschutzexperten von TÜV SÜD haben zur Unterstützung das Whitepaper „Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung“ erstellt. Darin werden die wichtigsten Informationen vorgestellt und hilfreiche Praxistipps gegeben. Neben Transparenz- und Informationspflichten oder datenschutzfreundlichen Voreinstellungen werden auch Themen wie Sicherheit der Verarbeitung und internationale Datenübermittlung behandelt.
Das komplette Whitepaper finden Interessenten unter www.tuev-sued.de/akademie/DSGVO.