Betriebliche Energiepolitik, Erfassung und Bewertung des Energieverbrauchs, Maßnahmen für entsprechende Einsparmöglichkeiten - das sind zusammengefasst die drei wichtigsten Aspekte, mit denen sich Firmen im Rahmen des Energiemanagements befassen sollten. Besonders in der Pflicht sind dabei Unternehmen, die sehr viel Strom benötigen - also mehr als zehn Gigawattstunden (GWh) Jahresverbrauch - und die deshalb einen Antrag auf Reduzierung der Umlage des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) stellen können: Sie sind verpflichtet, ein funktionsfähiges und zertifizertes Energiemanagementsystem vorzulegen.
Klaus Stracke, Vertriebsbeauftragter und Lead Auditor der TÜV SÜD Management Service GmbH, sowie weitere Referenten erklären, was Unternehmen für die Zertifizierung nach der weltweit gültigen Energiemanagement-Norm DIN ISO 50001 mitbringen müssen und wie sie die Anforderungen sinnvoll umsetzen können. Außerdem werden die aktuellen Entwicklungen der voraussichtlichen Steuerermäßigungen ab 2013 nach dem Stromsteuergesetz und dem Energiesteuergesetz erläutert.
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