Betriebliche Energiepolitik, Erfassung und Bewertung des Energieverbrauchs, Maßnahmen für entsprechende Einsparmöglichkeiten - das sind zusammengefasst die drei wichtigsten Aspekte, mit denen sich Firmen im Rahmen des Energiemanagements befassen sollten. Besonders in der Pflicht sind dabei Unternehmen, die einen Antrag auf Reduzierung der Umlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes bei der BAFA oder einen Antrag auf Entlastung von der Energie- und Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich) nach dem Energie- und Stromsteuergesetz bei den Hauptzollämtern beantragen. Die Unternehmen sind verpflichtet, ein funktionsfähiges und zertifiziertes Energiemanagementsystem einzuführen und zu betreiben. Für den Antrag auf Spitzenausgleich werden die Experten auf die Anforderungen über den Beginn der Einführung eines Energiemanagementsystems oder eines Alternativen Systems nach der neuen Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) eingehen.
Praxis-Experten der TÜV SÜD Management Service, der Rödl und Partner GmbH, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG sowie weiterer namhafter Firmen klären bei den Veranstaltungen über Theorie und Praxis des Energiemanagements auf. Fragen zu den Veranstaltungen beantwortet Alexandra Hanner, Tel.: 089 / 50084-576, E-Mail: Alexandra.Hanner@tuev-sued.de.