Betroffen sind meist die Besitzer älterer Dieselfahrzeuge. Sie müssen jedoch nicht gleich ein neues Auto kaufen, sondern können sich bei TÜV SÜD über die Nachrüstung mit einem Partikelfilter informieren. Die staatliche Förderung dazu wurde gerade bis Ende 2010 verlängert und auch auf Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge ausgedehnt. TÜV SÜD fasst die Fakten rund um Plakette, Umweltzone und Nachrüstung zusammen.
München ist nach Stuttgart die zweite Metropole im Süden Deutschlands, die die Regelungen rund um die Umweltzone verschärft. Betroffen sind im gesamten Stadtgebiet knapp 25.000 Autos mit roter oder ohne Plakette. Dazu kommen circa 14.000 Lkw. Im Unterschied zu vielen anderen Städten ist die Umweltzone in München auf den Bereich innerhalb des Mittleren Rings, also den Innenstadtbereich begrenzt. Wer ohnehin nicht vorhat, mit dem Auto ins Zentrum zu fahren, für den ändert sich also nichts. Für die, die beruflich mit dem Wagen in die Innenstadt müssen, gilt: "Die meisten Dieselfahrzeuge können mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden - das wird noch bis Ende des Jahres staatlich gefördert", erläutert Philip Puls von TÜV SÜD. Die Verschärfung in München sei also eine gute Gelegenheit, den Diesel auf "grün" nachzurüsten.
Im Süden der Republik gehen die Metropolen mit kleineren Schritten voran als im Rest des Landes. In Berlin und Hannover beispielsweise dürfen seit Jahresbeginn nur noch Autos mit grüner Plakette in die Stadt. Das wird rund um den Münchner Stachus erst 2012 der Fall sein. Dann sind neben Dieselfahrzeugen mit den Schadstoffgruppen 2 und 3 besonders auch solche Selbstzünder vom Einfahrverbot betroffen, die bereits auf Euro 3 umgerüstet wurden - zum Erhalt der gelben Einfahrterlaubnis. Leipzig zieht als nächste Metropole die Feinstaub-Schraube an. Dort gilt ab März 2011: Einfahrt ausschließlich mit grüner Plakette.
Zuschuss erweitert
Seit Juni 2010 wird die Nachrüstung wieder mit 330 Euro bezuschusst - rückwirkend ab 1. Januar 2010. Die Einmalzahlung erhalten auch Besitzer von Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Voraussetzungen: Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007, Nachrüstung zwischen Januar und Dezember 2010. Gefördert werden nun auch leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die nach dem 13. Mai 2010 nachgerüstet wurden. Weitere Voraussetzungen hier: Der Selbstzünder muss vor dem 17. Dezember 2009 erstmalig zugelassen worden sein. Die Regelung gilt bis Ende des Jahres. Anträge dazu können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden.
Steuermalus umgehen
Wer nachrüstet, umgeht außerdem eine steuerliche Benachteiligung, die seit April 2007 Besitzer von Selbstzündern ohne Nachrüstung trifft. Der Steuermalus: Noch bis März 2011 zahlen Fahrer ohne Filter generell 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum mehr an den Fiskus. "So lohnt sich Umrüsten auf jeden Fall", sagt Puls.
Ausnahmen gelten weiter
Schwerbehinderte mit einem Ausweis und eingetragenem Merkzeichen "aG", "H" oder "BI" dürfen weiter ohne Plakette in die Umweltzonen fahren - bundesweit. Oldtimer sind ebenfalls von der Regelung befreit, sobald sie ein H-Kennzeichen haben. Auch für Zwei- und Dreiräder braucht man keine Plakette. Einschränkung: Quads und Trikes müssen als "Motorrad" oder "land- und forstwirtschaftliche Maschine" zugelassen sein. Achtung: Anwohner von Umweltzonen sind nicht grundsätzlich von der Plaketten-Pflicht befreit. Das gilt zudem für Pendler, Umzugswagen, Handwerkerfahrzeuge oder solche mit ausländischer Zulassung oder roter Händlernummer.
Umrüsten lohnt sich
Auch für Besitzer von Benzinern, beispielsweise von Youngtimern, ist Umrüsten manchmal eine Möglichkeit. Einfach beim Hersteller nachfragen, ob ein geregelter Katalysator zum nachträglichen Einbau zur Verfügung steht. Damit heißt es dann: Grünes Licht für die grüne Plakette. Eine Auskunft darüber, ob der Oldie für den Filter taugt, gibt es natürlich in jedem TÜV SÜD Service-Center.
Alles weitere rund um die Umweltzonen unter www.tuev-sued.de/...