„Trotz erster Bußgelder ist die anfangs befürchtete breite Abmahnwelle bisher ausgeblieben. Doch inzwischen haben die Aufsichtsbehörden einzelner Bundesländer wie z.B. Baden-Württemberg verschärfte Kontrollen angekündigt“, sagt Andreas Rübsam, Director Data Protection der TÜV SÜD Sec-IT GmbH. „Die gute Nachricht: Auch wenn man in seinem Unternehmen noch zu wenig oder gar nichts getan hat, ist es nie zu spät, damit anzufangen. Man sollte sich zumindest einen externen Berater holen.“ Genau das haben laut Umfrage bereits einige Unternehmen ganz (34%) oder teilweise (24%) getan, um sich fit für die EU-DSGVO zu machen.
Mitarbeiter sind oft nicht ausreichend geschult
Nur etwas mehr als die Hälfte der befragten Entscheider gaben an, dass ihr Unternehmen bisher einen Datenschutzbeauftragten benannt hat. „Das ist zwar erst ab zehn Mitarbeitern Pflicht, viele wissen aber nicht, dass die Umsetzungsverantwortung für die EU-DSGVO dann komplett bei der Firmenleitung liegt“, sagt Rübsam. Großen Nachholbedarf gibt es auch bei der Mitarbeiterschulung. Lediglich 44% der Befragten gaben an, dass die Belegschaft in ihrem Unternehmen ausreichend zum Thema EU-DSGVO geschult ist.
Die wichtigsten zehn Punkte zum Datenschutz
„Die folgenden zehn Punkte decken die wichtigsten Bereiche beim Datenschutz ab“, erklärt Rübsam. Konkret sind dies: Die Schulung der eigenen Mitarbeiter, Information der Kunden, eine Datenschutzerklärung auf der Website sowie Überprüfung der Sicherheit der eigenen Website, ein Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten, regelmäßige Datensicherungen, Beachten von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung) Verträge zur Auftragsverarbeitung, Kennzeichnung von Videoüberwachung sowie das Melden von Datenpannen.
Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist ist die Datenschutz-Grundverordnung vor einem Jahr am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie regelt EU-weit die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen und private Firmen, z.B. durch Informationspflichten und Auskunftsrechte der betroffenen Personen. Wird gegen sie verstoßen, riskieren Unternehmen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der
531 Unternehmensentscheider zwischen dem 06.05.2019 und 10.05.2019 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und setzen sich repräsentativ nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße zusammen.
Die Grafiken mit den Umfrageergebnissen sind unter www.tuev-sued.de/pressemeldungen zum Download verfügbar.
Umfassende Informationen zum Thema Datenschutz nach EU-DSGVO, externer Datenschutzbeauftragter, geprüfte Auftragsverarbeitung und zertifizierte Datenträgervernichtung finden Sie bei TÜV SÜD Sec-IT unter https://www.tuev-sued.de/fokus-themen/it-security.
Ein Datenschutz-Fachportal und Schulungen zum Thema Datenschutz bietet die TÜV SÜD Akademie https://www.tuev-sued.de/akademie-de/seminare-management/datenschutz/datenschutz-fachportal.