Kunden müssen bereits bei der Datenerhebung über die geplante Verwendung ihrer personenbezogenen Daten unterrichtet werden. Bei der Datenschutzstudie 2012 gab jedoch jedes fünfte Unternehmen an, noch keine definierten Vorgaben dafür zu haben, wie Kunden über den Umgang mit personenbezogenen Daten informiert werden. Auch die Einwilligung zum Erhalt von Werbung, sofern sie gesetzlich erforderlich ist, wird nicht immer in schriftlicher oder elektronischer Form eingeholt. Ein weiterer Aspekt des Datenschutzes ist, dass Widersprüche zur Einwilligung werbegebundener Datennutzung zentral dokumentiert werden. Wird ein Widerspruch nicht richtig erfasst, kann es passieren, dass Kunden weiterhin Werbung erhalten. Auch in diesem Bereich zeigt die Studie bei 20 Prozent der Betriebe noch Nachholbedarf auf.
"Das ein oder andere Unternehmen hat noch keinen idealen Datenschutz", erklärt Rainer Seidlitz, Leiter IT-Security bei der TÜV SÜD Management Service GmbH. "Da kann jedoch Abhilfe geschaffen werden. Fehlt im Unternehmen das entsprechende Wissen, um die Datenerhebung und -verwaltung korrekt zu koordinieren, kann ein externer Dienstleister helfend unter die Arme greifen."
Die Datenschutzspezialisten von TÜV SÜD haben das Know-how und die Erfahrung, eine zuverlässige und sichere Datenhaltung zu realisieren.