Technischer „Reisepass“ für Produkte in Europa: die CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung wurde vor knapp 30 Jahren eingeführt und steht für „Communauté Européenne“. Mit der Kennzeichnung bestätigt ein Hersteller bzw. Inverkehrbringer, dass sein Produkt die Anforderungen aller gültigen EU-Richtlinien erfüllt und somit den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht, noch bevor es erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Das CE-Kennzeichen ist für bestimmte Produktgruppen verpflichtend vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Produkte dieser Produktgruppen nur mit CE-Kennzeichnung in den EU-Mitgliedstaaten vertrieben und vermarktet werden dürfen: Dazu gehören beispielsweise Spielzeug, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), elektrische Geräte sowie Messgeräte und Medizinprodukte. Nicht erlaubt ist die CE-Kennzeichnung auf Produkten, die nicht durch eine entsprechende Richtlinie erfasst sind – dazu gehören Mechanikprodukte wie bspw. Leitern und Tritte.
Die CE-Kennzeichnung bedeutet in der Regel nicht, dass das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde – es ist also kein Qualitäts- oder unabhängiges Sicherheitssiegel. Hersteller bzw. Inverkehrbringer müssen das CE-Kennzeichen selbst auf ihrem Produkt anbringen und bestätigen damit, dass sie die gesetzlichen Vorgaben für die Produktgruppe einhalten. Voraussetzung dafür ist die sogenannte Konformitätserklärung, die Hersteller ausfüllen und den zuständigen Aufsichtsbehörden auf Anfrage als Teil der technischen Dokumentation übergeben müssen. Die Konformitätserklärung ist auch Bestandteil der Bedienungsanleitung.
„Handelt es sich zum Beispiel um Medizinprodukte oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III, also Produkte mit besonders hohem Gefährdungspotenzial, schreibt der Gesetzgeber das Mitwirken eines unabhängigen und dafür benannten Prüf- und Zertifizierungsunternehmens wie TÜV SÜD vor. Befindet sich hinter dem CE-Zeichen eine vierstellige Kennnummer, können Verbraucher erkennen, dass eine (und welche) unabhängige Benannte Stelle das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat“, erklärt Klaus Lorenz, Leiter Produktzertifizierung bei TÜV SÜD Product Service.
Unabhängig geprüfte Qualität: das GS-Zeichen
Im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung ist das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“, das es nur in Deutschland gibt, eine freiwillige Qualitäts- und Sicherheitskontrolle. „Hersteller können Produkte wie zum Beispiel Haushaltsgeräte, Maschinen, Werk- und Spielzeuge, Elektrogeräte, Leuchten und Möbel nach den Anforderungen des deutschen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) von unabhängigen Stellen wie TÜV SÜD Product Service auf die Einhaltung der entsprechenden Produktnormen und Richtlinien überprüfen lassen“, so Klaus Lorenz. Dabei untersuchen die Experten sowohl das eigentliche Produkt als auch – jährlich wiederkehrend – die Serienproduktion im Werk; der Herstellungsprozess und dessen Qualitätssicherung stehen im Fokus.
Das GS-Zeichen bescheinigt Produkten, dass bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahren für den Benutzer drohen und diese sicher sind im Sinne des ProdSG. Um GS-Prüfungen durchführen zu können, müssen die Prüforganisationen bei der zuständigen Behörde notifiziert sein und werden von der Behörde auch selbst regelmäßig überprüft. TÜV SÜD verfügt über anerkannte Prüflabore auf der ganzen Welt und führt unter anderem folgende Tests für die Erteilung des GS-Zeichens durch:
- Elektrische und mechanische Sicherheitsprüfungen
- Funktionale Sicherheitsprüfungen, Dauertests u.v.m.
- Prüfung auf Chemikalien und Schadstoffe
- Prüfungen zu ergonomischen Aspekten
- Messung der Geräuschemissionen
Echtes Zeichen oder Fälschung?
Das GS-Zeichen schafft Vertrauen sowohl bei Händlern als auch bei Verbrauchern und bietet Herstellern einen Wettbewerbsvorteil gegenüber vergleichbaren Produkten ohne Prüfzeichen. Daher kommt es immer wieder zum Missbrauch des Prüfzeichens: TÜV SÜD informiert in einer „Schwarzen Liste“ auf seiner Website deshalb über Unternehmen, deren Produkte das Prüfzeichen fälschlicherweise tragen. Verbraucher finden außerdem Informationen zu relevanten TÜV SÜD-Prüfzeichen online in der Zertifikatsdatenbank (https://www.tuev-sued.de/produktpruefung/zertifikatsdatenbank). Die CE-Kennzeichnung eines Produkts ohne eine durchgeführte Konformitätsbewertung ist ein Rechtsverstoß und hat gegebenenfalls strafrechtliche Auswirkungen. Da die Verwendung der CE-Kennzeichnung die Konformität des Produkts mit den entsprechenden Richtlinien bestätigt, ist eine Angabe wie „CE-geprüft“ im rechtlichen Sinne irreführend.
Das TÜV SÜD-Oktagon
TÜV SÜD-Prüfzeichen gibt es in einer großen Vielfalt für unterschiedliche Produkte. Allen gemeinsam ist die unveränderbare Konformitätsaussage im blauen Oktagon: „Sicherheit geprüft“, „Qualität geprüft“, „Produktion überwacht“. Außerdem können weitere, spezifisch getestete Merkmale vermerkt werden, zum Beispiel „schadstoffgeprüft“ oder „schwermetallfrei“.
Weitere Informationen zum CE-Zeichen finden Sie hier: https://www.tuev-sued.de/produktpruefung/dienstleistungen/ce-kennzeichnung