Wussten Sie schon, dass…
… Schwangere Anspruch auf Beschäftigung an einem anderen Ort oder auf Freistellung haben, sofern sie ein ärztliches Attest vorweisen, das die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen fordert?
An heißen Sommertagen steigen die Lufttemperaturen in Arbeitsräumen wie Büros, Ladengeschäften oder Werkstätten, aber auch auf Außenarbeitsplätzen oft auf tropenähnliche Werte, die die Mitarbeiter stark beeinträchtigen. "Die Arbeitsstättenrichtlinie vom Juni 2010 legt fest, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Für Beschäftigte gibt es allerdings keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei, da es sich um einen Sollwert handelt", erklärt Dr. Rumen Alexandrov, Fachlicher Leiter Arbeitsmedizin bei der TÜV SÜD Life Service GmbH. "Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, eine Gefahr für Leben und Gesundheit zu vermeiden und die verbleibenden Gefährdungen gering zu halten. Zu diesem Zweck kann er verschiedene Schutzmaßnahmen einleiten. Für außerordentlich heiße Sommertage gibt die Arbeitsstättenregel verschiedene Maßnahmen vor, durch die Beschäftigte bei hohen Lufttemperaturen weiter in Arbeitsräumen tätig sein können."
Sonnenschutzvorrichtungen am Fenster eignen sich als Hilfsmittel, um die Hitze von außen abzuhalten. In heißen Sommerperioden ist es sinnvoll, diese auch nach der Arbeitszeit geschlossen zu halten. Kann trotz der Vorrichtungen kein behagliches Raumklima erreicht werden, schaffen folgende Maßnahmen Abhilfe: früherer Arbeitsbeginn, sofern flexible Arbeitszeiten möglich sind; durch intensives Lüften der Räume in den Nacht- bzw. frühen Morgenstunden die Nachtabkühlung nutzen; Kleidung anpassen und dem Körper ausreichend Flüssigkeit zuführen. Reichen diese Schritte nicht aus, ist zu prüfen, ob technische Kühlmaßnahmen wie eine Klimaanlage möglich und sinnvoll sind. Bei kurzzeitigen Hitzeperioden ist eine technische Kühlung allerdings oft nicht ratsam. Denn größere Temperaturschwankungen sind am Arbeitsplatz zu vermeiden, um körperlichen Reaktionen wie Kreislaufproblemen vorzubeugen.
Überschreitet die Lufttemperatur im Raum 35 Grad Celsius, sind zusätzliche Schritte einzuleiten. Hierzu zählen technische Maßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier oder organisatorische Maßnahmen wie Entwärmungsphasen. Letztere sind Zeiträume, in denen sich die Mitarbeiter in kühleren Bereichen aufhalten, sodass der Körper Wärme abgeben kann. Eine weitere Maßnahme sind persönliche Schutzausrüstungen wie Hitzeschutzkleidung. Können Arbeitgeber und Angestellte diese Maßnahmen nicht realisieren, ist der Raum nicht als Arbeitsplatz geeignet.
TÜV SÜD unterstützt Unternehmen in puncto Gesundheitsmanagement
Die TÜV SÜD Life Service GmbH betreut die Mitarbeiter von knapp 10.000 Unternehmen in Deutschland beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und entwickelt individuelle Lösungen zum Umgang mit Stress, zur Förderung der Arbeitsmotivation, bei Suchtgefährdung sowie bei Über- oder Unterforderung. Das Ziel ist stets, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützen. "Die Mitarbeiter honorieren dies durch bessere Leistungsfähigkeit. Kosten durch Arbeitsunfälle, einseitige Belastungen und Krankheiten helfen wir zu verringern und auch Leistungseinbrüche durch psychischen Stress oder Überforderung können unsere Experten durch ein durchdachtes Betriebliches Gesundheitsmanagement wirksam abfedern", erläutert Herbert Huß, Geschäftsführer der TÜV SÜD Life Service GmbH.
Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de/bgm.