Für Fahrzeugexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen stellen die Neuerungen bei der periodischen technischen Fahrzeugüberwachung in erster Linie ein Plus für die Verkehrssicherheit dar. "Mit den Neuregelungen werden einerseits die europäischen Vorschriften umgesetzt und die Hauptuntersuchung an den Stand der Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst, anderseits wird durch die neuen Vorschriften ganz klar die Sicherheit erhöht. Die Funktionstüchtigkeit elektronischer Bauteile wie ABS, Airbag oder ESP kann mit der neuen Prüftechnologie effizienter und qualitativ hochwertiger beurteilt werden", so Hesse.
Die Prüfung der Fahrzeugelektronik wird abhängig von der Erstzulassung des Fahrzeugs gestaffelt eingeführt. Mittels einer einheitlichen Software kann über einen Adapter über die Fahrzeugschnittstelle die Ausführung, der Zustand, die Funktion und die Wirkung der elektronischen Komponenten geprüft werden. Die Schnittstellenprüfung erlaubt zukünftig beispielsweise auch die Kontrolle der lichttechnischen Einrichtung inklusive dem Kurvenlicht.
Zukünftig werden festgestellte Mängel in einem detaillierten bundeseinheitlichen Untersuchungsbericht festgehalten. Somit erhält der Fahrzeughalter eine genaue Aussage über die Mängel an seinem Fahrzeug, die er dann gezielt in der Werkstatt beheben lassen kann.
Durch eine kurze Fahrt mit mindestens acht Kilometer pro Stunde vor der eigentlichen Hauptuntersuchung werden die Bremsanlage und die Lenkung geprüft und sichergestellt, dass die elektronischen Sicherheitsassistenzsysteme aktiv sind und ansprechen. Ab Juli kommen bei der HU ebenfalls neue Pflichtuntersuchungspunkte zum Tragen. Künftig wird im Rahmen der Hauptuntersuchung wieder das Warndreieck und der Verbandskasten überprüft. Weiterhin wurde die Mängeleinstufung angepasst, so werden künftig Mängel an lichttechnischen Einrichtungen deutlich strenger bewertet.
Die Rückdatierung der HU-Plakette bei verspäteter Vorführung zur HU entfällt zum 1.Juli. Allerdings wird das Fahrzeug bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten einer vertieften, umfangreicheren Hauptuntersuchung unterzogen. Hierfür fallen 20 Prozent höhere Entgelte an. Die Fahrzeugexperten des TÜV Thüringen warnen jedoch davor, mit abgelaufener HU-Plakette zu fahren, zum einen droht ein Bußgeld und im Falle eines Unfalls kann der Versicherungsschutz erlöschen.
Der TÜV Thüringen, als Mitglied im Verband der TÜV e.V. (VdTÜV), unterstützt die EU-Charta für Straßenverkehrssicherheit "25 000 Leben retten".