Gesetzlich verankert sind gesundheitsbezogene Aspekte in der Arbeitsförderung bislang nicht. Modellprojekte wie die NRW-Landesinitiative "JobFit Regional" sowie "AmigA - Arbeitsförderung mit gesundheitlicher Ausrichtung" in Brandenburg haben jedoch gezeigt, welchen Erfolg sportliche Aktivitäten, Gesundheits- und Ernährungsberatung oder Kurse zum Umgang mit Stress und psychosozialen Beschwerden haben: Die Beschäftigungsfähigkeit war höher, die Arbeitslosen brachen weniger Maßnahmen ab und meldeten sich seltener krank.
Bei älteren Langzeitarbeitslosen allerdings, so haben IAQ-Untersuchungen ergeben, reichen Gesundheitsangebote allein nicht aus. Wichtig ist vielmehr ein individueller Eingliederungsplan wie im Bundesprogramm "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen". Dieses Konzept hat Erfolg: Der Förderansatz ist ganzheitlich und genau auf den Betroffenen zugeschnitten, die Betreuung sehr viel intensiver, und es wird mit Krankenkassen kooperiert.
Gesundheitsförderung in der Arbeitsmarktpolitik verankern
Dass mit Blick auf eine "arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung" mehr passieren muss, sei auch der Bundesagentur für Arbeit bewusst, sagen die IAQ-Wissenschaftler, die Perspektive 50plus wissenschaftlich begleitet haben. Büttner und Schweer raten, die ärztlichen und psychologischen Fachdienste der Arbeitsagenturen stärker einzubeziehen - nicht nur prüfend, sondern auch präventiv und fördernd.
Notwendig sei darüber hinaus, die Fallmanager und Arbeitsvermittler so zu sensibilisieren, dass sie gesundheitliche und insbesondere psychische Erkrankungen ihrer Kunden erkennen. "Um das Thema Gesundheitsorientierung nachhaltig zu verankern, bedarf es zudem einer ressortübergreifenden Vernetzung", sagt Oliver Schweer. "Auf zentraler Ebene hat der Prozess zwischen Akteuren der Arbeitsförderung und des Gesundheitswesens begonnen. Jetzt geht es darum, ihn zu verstetigen und auf lokaler Ebene fortzuführen."
"In der Arbeitsmarktpolitik steckt bereits gesundheitsförderndes Potenzial. Dies auszubauen ist das eine, es im Gesetz zu benennen das andere, was erforderlich ist", ergänzt Renate Büttner. "Außerdem sollten Gesundheitsmaßnahmen nicht nur Hartz IV-Beziehern, sondern auch Empfängern von Arbeitslosengeld I zugänglich gemacht werden."