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IAQ zum Beschäftigungschancengesetz

Arbeitsmarktpolitik vereinfachen und verstetigen / Stabilisierung und Wandel von Beschäftigungsstrukturen gleichgewichtig fördern

(lifePR) (Duisburg, )
Die Regelungen zur Kurzarbeit haben dazu beigetragen, den Arbeitsmarkt in einem unerwarteten Ausmaß gegenüber der Wirtschaftskrise zu stabilisieren. "Allerdings sollte der Anreiz, Kurzarbeit für Qualifizierungen zu nutzen, gestärkt werden." Darauf verwies heute der Arbeitsmarktforscher Prof. Dr. Matthias Knuth vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen bei der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum "Beschäftigungschancengesetz" in Berlin.

Die geplanten Neuregelungen beim Beschäftigtentransfer gehen seiner Einschätzung nach überwiegend an der betrieblichen Verhandlungsrealität und an der Realität der Förderung in Transfergesellschaften vorbei. Sie seien zudem rechtspolitisch fragwürdig, weil sie darauf hinauslaufen, dass die Arbeitsagenturen in die autonomen Verhandlungen der Betriebsparteien eingreifen sollen. Sie seien arbeitsförderungsrechtlich problematisch, weil im Ergebnis förderungsbedürftige Arbeitnehmer von der Förderung ausgeschlossen werden aufgrund von Umständen, die sie nicht beeinflussen können. Dadurch werde das Transfer-Kurzarbeitergeld implizit umgewandelt von einer Anspruchsleistung der Arbeitnehmer zu einer Ermessensleistung für Arbeitgeber. Viele der geplanten Detailregelungen machten den Beschäftigtentransfer für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer weniger attraktiv, so dass bei ihrer Realisierung zu erwarten sei, dass die Teilnehmerzahlen weiter sinken.

Statt des Versuches, den Beschäftigtentransfer stärker aus den Arbeitsagenturen heraus zu kontrollieren und zu steuern, sollten die Fachkräfte der Agenturen sich unmittelbar an den Dienstleistungsprozessen in den Transfergesellschaften beteiligen und damit zu einer Abstimmung und einem Erfahrungsaustausch auf kollegialer Ebene kommen. Die in ihren zu erwartenden Auswirkungen letztlich restriktiven Regelungen zum Transfer-KuG, das der Bewältigung und Unterstützung des Strukturwandels dient, stehen in auffälligem Missverhältnis zu den Aufwendungen für den Strukturerhalt durch die Sonderregelungen beim Konjunktur- und Saison-KuG, kritisiert Knuth. "Damit wird ein für die Anpassung des deutschen Erwerbssystems an die Erfordernisse der Zukunft falsches Signal gesendet".

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