Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, die Gebührenordnung für die niedergelassenen Ärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung – den so genannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab – festzulegen, wenn beide Seiten dies nicht einvernehmlich erreichen. Mit der im April dieses Jahres in Kraft getretenen Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber Krankenkassen und Ärzte verpflichtet, bis 2008 eine neue Gebührenordnung zu vereinbaren. Die Vorstellungen beider Seiten liegen weit auseinander. Der Erweiterte Bewertungsausschuss ist verpflichtet, bis Ende Oktober 2007 die wesentlichen Entscheidungen zu treffen. Dem Ausschuss gehören Mitglieder beider Seiten sowie neben dem Vorsitzenden vier weitere unparteiische Mitglieder an.
Kassen und Ärzte wählten Wasem
Medizinmanager im Bewertungsausschuss
Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, die Gebührenordnung für die niedergelassenen Ärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung – den so genannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab – festzulegen, wenn beide Seiten dies nicht einvernehmlich erreichen. Mit der im April dieses Jahres in Kraft getretenen Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber Krankenkassen und Ärzte verpflichtet, bis 2008 eine neue Gebührenordnung zu vereinbaren. Die Vorstellungen beider Seiten liegen weit auseinander. Der Erweiterte Bewertungsausschuss ist verpflichtet, bis Ende Oktober 2007 die wesentlichen Entscheidungen zu treffen. Dem Ausschuss gehören Mitglieder beider Seiten sowie neben dem Vorsitzenden vier weitere unparteiische Mitglieder an.