Der Vergleich des inflationsbereinigten Einkommensanstiegs macht deutlich, wie stark sich die Betriebsgrößenklassen bei der Lohnentwicklung auseinander bewegt haben: während sich die durchschnittlichen Monatslöhne in Kleinbetrieben zwischen 1998 und 2005 mit 0,2 Prozent kaum erhöhten, war der Lohnzuwachs mit zunehmender Betriebsgröße immer größer und lag in Großbetrieben immerhin bei knapp 15 Prozent.
Mit wachsender Betriebsgröße nehmen auch die Niedriglohnanteile ab: In Kleinstbetrieben (1 bis 4 Beschäftigte) arbeiteten 2005 mehr als die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten für Niedriglöhne, während in Großbetrieben (500 und mehr Beschäftigte) fast unverändert nur rund 3 Prozent der Beschäftigten gering bezahlt wurden. Der Abstand zwischen Groß- und Kleinbetrieben ist im Zeitverlauf noch gewachsen.
Hier zeigen sich die negativen Auswirkungen der rückläufigen Tarifbindung. Denn der "tarifliche Geleitzug", der für eine gleichmäßige Verteilung des Wohlstandszuwachses über die gesamte Wirtschaft in Deutschland sorgte, hat sich in den letzten Jahren aufgelöst, stellt das IAQ fest. Anfang der 90er Jahre waren noch rund 80 Prozent der Unternehmen tarifgebunden, der Rest orientierte sich an den ausgehandelten Tarifen, da ansonsten die Arbeitskräfte abgewandert wären. Diese Gefahr schwand jedoch mit der hohen Arbeitslosigkeit nach der Wiedervereinigung; zunächst in Ost- und dann auch in Westdeutschland verließen viele Unternehmen die Arbeitgeberverbände oder traten erst gar nicht ein, um geringere Löhne zahlen zu können. So lassen sich in gewerkschaftlich schwächeren Branchen, vor allem in schlecht organisierten Dienstleistungsbranchen und dort vor allem in Klein- und Mittelbetrieben ohne Betriebsräte, nicht mehr die gleichen Tariferhöhungen wie im verarbeitenden Gewerbe durchsetzen.
Nach Einschätzung der IAQ-Wissenschaftler ist die Bindungswirkung des deutschen Tarifsystems, das für Außenseiterkonkurrenz schon immer anfällig war, durch politische Interventionen weiter geschwächt worden. Um ein weiteres Anwachsen des Niedriglohnsektors und das Ausfransen des Lohnspektrums nach unten zu unterbinden, muss umgesteuert werden - u.a. durch die Einführung einer verbindlichen Lohnuntergrenze. "Allein auf branchenbezogene Lösungen zu setzen, erscheint nicht ausreichend, weil hierbei gerade einige derjenigen Branchen außen vor blieben, in denen Niedriglöhne besonders verbreitet sind!"