"Obwohl gesetzliche Grundlagen, tarifvertragliche Vereinbarungen und verschiedene Möglichkeiten der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben vorhanden sind, hat nur eine Minderheit der deutschen Betriebe mit Arbeitszeitkonten eine Insolvenzsicherung eingeführt," stellt der IAQ-Experte Marc Schietinger fest. Die Ursachen dafür liegen nicht in einem vermeintlich zu großen bürokratischen Aufwand oder zu hohen Kosten für die Unternehmen. "Die Insolvenzsicherung ist kein "bürokratisches Monster", Aufwand und die Kosten können eindeutig nicht als Grund aufgeführt werden, dass Unternehmen eine Insolvenzsicherung ihrer Arbeitszeitguthaben unterlassen", so Schietinger. Analysen zeigen vielmehr, dass fehlendes Problembewusstsein von betrieblichen Akteuren der Grund für die mangelnde Verbreitung ist.
Für die Studie wurde die Betriebsrätebefragung 2004/2005 des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung und Betriebsfallstudien ausgewertet. Danach scheint in einigen Branchen das Problem- und Verantwortungsbewusstsein für das Thema ausgeprägter zu sein als in anderen Branchen. Dies hängt unter anderem auch vom Insolvenzrisiko in einer Branche ab, der Dienstleistungssektor hat durchschnittlich ein geringeres, die Baubranche ein höheres Insolvenzrisiko als das produzierende Gewerbe.
Soll das Risiko der Arbeitszeitflexibilisierung nicht weiterhin einseitig von den Beschäftigten getragen und die Verbreitung der Insolvenzsicherung gefördert werden, müssen die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickelt werden. Neben einer eindeutigen arbeitsrechtlichen Verpflichtung des Arbeitgebers sind eine wirksame Überwachung, der Einsatz von Sanktionsmöglichkeiten und die Spezifizierung von insolvenzfesten Absicherungsmodellen notwendig, so das IAQ. Nur wenn alle diese Punkte sowohl für Arbeitszeitguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen im Blockmodell als auch für Jahres- und Langzeitkonten umgesetzt werden, besteht die Hoffnung, dass zukünftig mehr Beschäftigte in den eigentlich selbstverständlichen "Genuss" einer Insolvenzsicherung ihrer Arbeitszeitguthaben kommen.