Laut Gesetz haben Leiharbeitskräfte in Deutschland ein Recht auf gleichen Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammkräfte im Entleihbetrieb. Abweichungen sind jedoch erlaubt, wenn sie auf Basis eines Tarifvertrages erfolgen. "Dies hat bislang vor allem zum Abschluss tariflicher Niedriglöhne geführt", kritisiert der IAQ-Arbeitsmarktexperte Achim Vanselow. Die Einstiegslöhne in der Zeitarbeit liegen nur bei rund 50 Prozent des mittleren Lohns und damit auf einem Niveau, das nach internationalen Standards als "Armutslohn" bezeichnet wird. Die durchschnittlichen Monatsentgelte von Leiharbeitskräften in NRW sind zwischen 1999 und 2006 um 7 Prozent gesunken, die Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeitern und Stammbeschäftigten betragen bis zu 45 Prozent.
Bis zu 45 Prozent Lohndifferenz
"Die Kombination von niedriger Entlohnung und kurzer Beschäftigungszeit hat zur Folge, dass, wenn überhaupt, dann nur geringe Ansprüche auf Lohnersatzleistungen aufgebaut werden können, die kaum die Existenz sichern", so Vanselow. Schon vor der Krise bezogen 91.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Wirtschaftsbereich "Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften" gleichzeitig Grundsicherung ("Hartz IV"). Das entspricht 12,6 Prozent aller Beschäftigten in der Branche und liegt deutlich über dem Vergleichswert für die Gesamtwirtschaft (2,8%). Vanselow: "Besonders bedrückend ist die Tatsache, dass 84.000 dieser Beschäftigten trotz einer Tätigkeit in Vollzeit auf Transfers angewiesen sind."
Als Scharnier am Übergang zwischen Erwerbslosigkeit und Arbeitsmarkt kann der Zeitarbeit eine wichtige Funktion zukommen. Die Qualität der Jobs weicht aber nach wie vor in Lohn, Beschäftigungssicherheit oder Interessenvertretung von der Gesamtwirtschaft ab. Die Balance zwischen Flexibilität und Sicherheit geht dort verloren, wo Leiharbeit als Umgehungsinstrument für Lohn- und Sozialstandards dient, so Vanselow.
Zeitarbeit zur Umgehung tariflicher Regelungen
Einige Betriebe setzen Zeitarbeit nicht mehr für kurzfristige Spitzenabdeckungen ein, sondern in großer Zahl und über lange Zeiträume. Vanselow kritisiert besonders die Variante des konzerninternen Verleihs, der offensichtlich weniger der Mobilisierung von Flexibilisierungspotenzialen dient, sondern schlicht der Umgehung von tariflichen Regelungen und von als zu kostspielig erachteten Versorgungssystemen.
Der massive Beschäftigungsrückgang bietet jetzt die Chance, Gestaltungsdefizite zu korrigieren und einer Aufteilung in "gute" Stammarbeitsplätze und "schlechte" Leiharbeitsplätze entgegenzuwirken, hofft Vanselow. Dazu zählen etwa die wirkungsvolle Begrenzung der Lohnentwicklung nach unten z. B. durch Mindestlöhne, die in vielen Ländern existieren, oder eine Verpflichtung der Arbeitgeber, sich finanziell an Weiterbildungs-Fonds zu beteiligen, um die Beschäftigungsfähigkeit von Leiharbeitskräften und die Übernahmewahrscheinlichkeit zu erhöhen.