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Winterrapsaussaat 2007

Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung ermöglicht Rapsanbau an der Fruchtfolgegrenze

(lifePR) (Berlin, )
Angesichts der politischen Zustimmung für die Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung 2007/2008 im EU-Agrarrat vom 16. Juli 2007 können sich die deutschen Ölsaatenerzeuger für die Planung der bevorstehenden Winterrapsaussaat an der hohen Nachfrage nach Rapsöl auf den Food- und Non-Food-Märkten und der Ausschöpfung der Fruchtfolgegrenze orientieren.

Der Verbrauch an Rapssaat in Deutschland wird aufgrund hoher Verarbeitungskapazitäten auch im Wirtschaftsjahr 2007/2008 weiter ansteigend erwartet. Weltweit sinkende Rapsvorräte sowie die sich in den europäischen Hauptanbaugebieten eher durchschnittlich bis unterdurchschnittlich präsentierenden Rapserträge 2007 werden zunehmend preiswirksam. Seit Ende Juni bewegen sich die Kontraktnotierungen für Raps an der Börse Matif im kräftigen Aufwärtstrend. Aktuell erreichte der Kontrakt für August 2008 die Notierung von 302 EUR/t.

Mit den formalrechtlichen Änderungen zur Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung 2007/2008 in den einschlägigen Verordnungen, die von EU-Agrarkommissarin Fischer Boel bis Ende August in Aussicht gestellt werden, dürfte ebenfalls die Regelung zum Abschluss von Anbauverträgen für Non-Food-Raps auf Stilllegungsflächen ausgesetzt werden. Die freiwillige Flächenstilllegung soll – wie bisher – auch weiterhin möglich bleiben. Planungssicherheit für die Herbstaussaat 2007 erhalten die Landwirte durch die Ankündigung der Erarbeitung des entsprechenden Vorschlages durch EU-Agrarkommissarin Fischer Boel im Amtsblatt der EU.

Der Umfang der Winterrapsanbaufläche zur Ernte 2008 kann mit der Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung nach den einzelbetrieblichen Möglichkeiten zur Ausschöpfung der Fruchtfolgegrenze bemessen werden.
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