Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 14181

Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau, Deutschland http://www.umweltbundesamt.de/
Ansprechpartner:in Martin Ittershagen +49 340 21032122
Logo der Firma Umweltbundesamt
Umweltbundesamt

Ökosysteme besser vor Luftschadstoffen schützen

Aktualisiertes „Nationales Programm“ zur Luftreinhaltung veröffentlicht – Ammoniak und Stickoxide besondere Sorgenkinder

(lifePR) (Dessau, )
Luftschadstoffe belasten unsere Ökosysteme – etwa Wälder und Gewässer - noch immer stark. Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx) und Ammoniak (NH3) führen zur Versauerung und zu einer unerwünschten Nährstoffzunahme – der so genannten Eutrophierung. Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen (NMVOC) verursachen zudem im Sommer das bodennahe Ozon. Diese Belastungen schaden der biologischen Vielfalt und gefährden die menschliche Gesundheit. Die Europäische Union (EU) legte daher in der so genannten NEC-Richtlinie 2001/81/EG nationale Emissionshöchstmengen (National Emission Ceilings) fest. Für Deutschland sind die nationalen Emissionen von SO2 auf 520 Kilotonnen (kt), von NOx auf 1.051 kt, von NH3 auf 550 kt und von NMVOC auf 995 kt begrenzt. Die Minderungspflichten der Staaten richten sich nach dem jeweiligen Beitrag zur Belastung in der EU und den Minderungskosten. In Deutschland sind die Emissionen bis zum Jahr 2010 im Mittel um 75 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bei NMVOC und SO2 ist Deutschland auf einem guten Weg, die nationalen Höchstmengen bis 2010 einzuhalten. Bei NH3 und NOx jedoch sind weitere Emissionsminderungen - um zehn und sechs Prozent – notwendig. Vor allem die Emissionen der Landwirtschaft, des Verkehrs und der Kraftwerke müssen dazu weiter sinken.

Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht nun eine Aktualisierung des „Nationalen Programms zur Verminderung der Ozonkonzentration und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen“ für diese Stoffe. Das UBA erstellte dieses Programm federführend. Das Bundeskabinett verabschiedete es am 23. Mai 2007. Es legt auf der Basis von Emissionsprognosen fest, was zu tun ist, um die Emissionen bis zum Jahr 2010 zu senken. Ein das Nationale Programm begleitender Bericht enthält umfassende Prognosen über die Emissionsentwicklung bis zum Jahr 2020 sowie Informationen über in der Zukunft denkbare Maßnahmen zur Luftreinhaltung.

Wegen seiner empfindlichen Ökosysteme und seiner zentralen Lage in Europa wird gerade Deutschland von einer europaweiten Einhaltung der nationalen Emissionshöchstmengen und den daraus folgenden ökologischen Verbesserungen stark profitieren. Die Versauerung dürfte bis 2010 noch 60 Prozent der Ökosystemflächen betreffen - 1990 waren es etwa 90 Prozent. Die Ozonbelastung der menschlichen Gesundheit wird um circa zwei Drittel und die der Pflanzen um etwa die Hälfte gegenüber 1990 zurückgehen. Allerdings führen Stickstoffeinträge weiterhin bei einem Großteil der terrestrischen Ökosysteme zur Überdüngung und bewirken so den langfristigen Verlust der biologischen Vielfalt. Hauptverursacher sind vor allem Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung.

Die Einhaltung der nationalen Emissionshöchstmengen bis 2010 ist ein wichtiger Zwischenschritt, um die Versauerung und Eutrophierung unserer Ökosysteme sowie eine erhöhte Ozonbelastung zu bekämpfen. Um die Belastungen weiter zu senken, wird die EU-Kommission voraussichtlich Anfang des Jahres 2008 eine Fortschreibung der NEC-Richtlinie bis zum Jahr 2020 vorschlagen. Neben schärferen nationalen Emissionshöchstmengen für die bisher geregelten Stoffe sind – wegen der großen Gesundheitsgefährdungen - auch nationale Emissionsobergrenzen für Feinstaub vorgesehen.

Die Aktualisierung des „Nationalen Programms zur Verminderung der Ozonkonzentration und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen“ steht im Internet unter http://www.umweltdaten.de/... zum Download bereit, der begleitende Bericht „Maßnahmen zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen der NEC-Richtlinie“ unter http://www.umweltdaten.de/...
Weitere Informationen zur NEC-Richtlinie finden Sie unter http://www.umweltbundesamt.de/...
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.