Die DEHSt im UBA hat bereits unmittelbar am 28. Januar 2010 die Nutzer des deutschen Emissionshandelsregisters auf die Phishing-Aktion hingewiesen und vor der Weitergabe der Kontozugangsdaten gewarnt sowie Hinweise zum Schutz der Konten bei bereits übermittelten Zugangsdaten gegeben. Ferner hat das UBA nochmals auf die im deutschen Emissionshandelsregister möglichen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen, wie das Vier-Augen-Prinzip bei der Auslösung von Transaktionen und die automatische Benachrichtigung bei der Einloggung im Register, hingewiesen. Klar ist jedoch, dass ein absoluter Schutz vor Betrug bei der freiwilligen Weitergabe von Kontozugangsdaten durch technische Maßnahmen des Registers nicht möglich ist, sondern immer auch der Mitwirkung durch die Nutzer bedarf.
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