Wer Produkte mit besorgniserregenden Chemikalien meiden möchte, kann seine Auskunftsrechte nutzen. Denn REACH verpflichtet den Handel und die Hersteller, Bürgerinnen und Bürgern auf Nachfrage mitzuteilen, ob ein Erzeugnis solche Stoffe enthält. Die Anfrage muss der Handel oder der Hersteller innerhalb von 45 Tagen beantworten. Die Auskunftspflicht ist nicht an den Kauf gebunden.
Ein Musterschreiben für gezielte Nachfragen stellt das UBA auf der Internetseite www.reach-info.de zur Verfügung. Dort und auf der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur sind auch Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffe in Produkten zu finden:
http://echa.europa.eu/....
Besonders besorgniserregende Stoffe (englisch: Substances of very high concern - SVHC):
Hinter diesem Begriff verbergen sich Chemikalien, die die europäische Chemikalienverordnung REACH stärker regulieren soll. Dazu gehören krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien ("CMR-Stoffe") ebenso wie Stoffe, die lang in der Umwelt verbleiben, sich in Organismen anreichern und giftig sind ("PBT-Stoffe": persistent, bioakkumulierend, toxisch). Ähnlich problematisch sind Chemikalien, die das Hormonsystem stören können ("Endokrine Disruptoren").
Die ECHA führt besonders besorgniserregende Stoffe in der sogenannten Kandidatenliste:
http://echa.europa.eu/....
Ab dem 01. Juni 2011 gilt die Anzeigepflicht: Unternehmen müssen Ihre hergestellten oder importierten Erzeugnisse der Europäischen Chemikalienagentur melden, wenn diese mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes enthalten und dabei die eingesetzte Menge des Stoffes insgesamt mehr als eine Tonne pro Jahr beträgt.