Aus diesem Grund erweitert sich ab 1. Juli 2008 das Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenkassen um die Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs. Bisher stand es im eigenen Ermessen der Krankenkassen, diese Leistung kostenfrei für ihre Versicherten anzubieten.
Nun kann jeder gesetzlich Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre diese Vorsorgeuntersuchung auf Kosten seiner Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Zur Durchführung sind neben Hautärzten auch Allgemeinmediziner bzw. praktische Ärzte und Internisten berechtigt, die eine entsprechende Weiterbildung vorweisen können. So soll sicher gestellt werden, dass ausreichend Ärzte für diese Untersuchung zur Verfügung stehen und gegebenenfalls der Hautcheck mit anderen Früherkennungsuntersuchungen, wie z.B. dem allgemeinen Check-up ab 35, verbunden werden kann.
Da es sich beim Hautcheck auch um eine Früherkennungsmaßnahme handelt, ist hier bei der Inanspruchnahme ebenfalls keine Praxisgebühr fällig.